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Marco Junk

  • Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen werden nach der neuen Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom Wettbewerb um Bauaufträge mit gewerblichen Unternehmen ausgeschlossen. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11710). Sinn und Zweck dieser neuen, aber noch nicht endgültig in Kraft gesetzten  Vorschrift sei es, „dass Einrichtungen, die zum Beispiel aus Gründen steuerlicher Vorteile oder öffentlicher Zuschusszahlungen einen erheblichen Kalkulations- und Wettbewerbsvorsprung haben, erwerbswirtschaftlich betriebene Unternehmen insbesondere des bauhandwerklichen Mittelstandes nicht vom Markt verdängen“.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 01/03/2009 Nr. 1682

  • Der Bundesrat hat am 20.2.2009 dem Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland zugestimmt und so den Weg für die geplanten Investitionen frei gemacht. Im „Pakt für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ sind auch 500 Mio. Euro für Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik enthalten, deren Verwendung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik gesteuert wird. Von diesen 500 Mio. Euro stehen 300 Mio. Euro sofort zur Verfügung. 200 Mio. Euro wurden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zur Vorlage konkreter Maßnahmen gesperrt.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 27/02/2009 Nr. 1792

  • Gerüchteweise hatten man es schon vernommen, nun ist es offiziell: NRW, Niedersachsen, Sachen, Sachsen-Anhalt und Berlin folgen der Empfehlung der Bundesregierung und vereinfachen angesichts der Konjunkturkrise als erste Bundesländer das Vergaberecht. Nachfolgend finden Sie hierzu die offiziellen Presseerklärungen der jeweiligen Bundesländer.

  • Was lange währt, wird deswegen noch lange nicht gut, werden nun sicherlich viele Stimmen lauten: Der Bundesrat hat am Freitag den 13. Februar dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt. Der Entwurf aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat das ansonsten eher als wenig spannend bekannte Vergaberecht erstmals einer breiten politischen Diskussion unterworfen: Eine grundsätzliche Pflicht zur losweisen Aufteilung großer Aufträge zur Förderung des Mittelstands, die Möglichkeit „zusätzliche Anforderungen” an den Auftragnehmer zu stellen, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen und vor allem die Inhouse-Vergabe, also die Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde. Bis zuletzt war fraglich, ob der Bundesrat den Verzicht auf die insbesondere von den Kommunalen Spitzenverbänden geforderte Inhouse-Vergabe mittragen würde – ein Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg machte hierfür schließlich den Weg frei.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 14/02/2009 Nr. 1700

  • Freitag, der 13. Was das für die viel gescholtene Vergaberechtsreform bedeutet, wird sich heute herausstellen. Der Ende Dezember vom  Bundestag verabschiedete „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ aus der Feder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie ist Gegenstand der 854. Sitzung des Bundesrats. Von einer einfachen Verabschiedung des zustimmungsbedürftigen Gesetzes ist nicht auszugehen: Während der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfiehlt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, empfiehlt der Ausschuss für Innere Angelegenheiten den Vermittlungsausschuss anzurufen. Grund des Anstoßes ist die im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehene Möglichkeit der Inhouse-Vergabe, also der Auftragsvergabe an andere öffentliche Stellen unter Ausschluss des Marktes, die vom Bundestag nach massiver Kritik der Wirtschaft in buchstäblich letzter Minute gestrichen wurde.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 13/02/2009 Nr. 1687

  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 13.1. zur massiven Anhebung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat das Bundeskabinett am 27.01.2009 weitere Regelungen beschlossen, die Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes unterhalb der EU-Schwellenwerte betreffen. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vom 29. Januar setzt diese Beschlüsse nun um. Vergabeblog erläutert die Einzelheiten und stellt alle offiziellen Dokumente bereit.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/02/2009 Nr. 1644

  • Nach einem guten Jahr Vergabeblog führt Google mit dem Suchbegriff „Vergaberechtsreform“ als ersten Treffer zum Blog – Zeit, das Autorenteam aufzustocken. Ich freue mich daher sehr, dass fortan vier weitere Autoren aktuelle News und vertiefende Berichte zum Öffentlichen Auftragswesen und Vergaberecht beisteuern.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 05/02/2009 Nr. 1474

  • Unter dem Deckmantel der Förderung kommunaler Investitionen plane die Bundesregierung nach Ansicht der BT-Fraktion von Bündnis90/Die Grünen „durch die Hintertür einen ordnungspolitischen Sündenfall“. Mit der Erhöhung der Grenzen für beschränkte und freihändige Vergabe bestehe die Gefahr, dass die Koalition die Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen fördert.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 03/02/2009 Nr. 1401

  • Entsprechend der Aufforderung der Bundesregierung zur “Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts” will Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland öffentliche Aufträge deutlich schneller vergeben, um die Konjunktur in NRW anzukurbeln. Dazu will das zuständige Wirtschaftsministerium nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ unter Berufung auf das Ministerium die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben massiv heraufsetzen.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 30/01/2009 Nr. 1498

  • Die Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge erlaubt den Rückgriff auf beschleunigte Verfahren, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen erforderlich ist. Die EU-Kommission erkennt an, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine raschere Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert, so die Kommission. Die Annahme der Dringlichkeit soll danach in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.

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    Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 25/01/2009 Nr. 1461