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Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA), zuständig für die Novellierung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) im Zuge der aktuellen Vergaberechtsreform (sog. 3. Stufe der Reform), hat seinen Entwurf einer neuen VOB/A und VOB/B online gestellt.
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Da ist die EU-Kommission schon konsequent – der freie Dienstleistungsverkehr gilt nicht zu letzt auch für´s liebe Vieh: Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission wegen der Rinderbesamungspraxis hierzulande hatte die Deutsche Regierung am 21. Dezember 2006 ein neues Tierzuchtgesetz und am 14. Oktober 2008 eine neue Samenverordnung verabschiedet. Nachdem damit die strittigen nationalen Rechtsvorschriften angepasst wurden, hat die Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einzustellen.
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Die EU-Kommission und das Europäische Parlament wollen die breite Markteinführung emissionsarmer und energieeffizienter Fahrzeuge durch eine entsprechende Verpflichtung im Rahmen der öffentlichen Beschaffung fördern. Dazu soll eine neue Richtlinie erstmals Kraftstoffverbrauch sowie CO2- und Schadstoffemissionen als obligatorische Kriterien für die Vergabe entsprechender öffentlicher Kfz-Lieferaufträge vorschreiben.
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Sachsen und Baden-Württemberg bauen ihre eVergabe-Angebote aus. Seit kurzem können in Baden-Württemberg alle Verfahrensschritte bei der Vergabe von Aufträgen des Landes vollständig elektronisch durchgeführt werden. Sachsen plant für 2009 den Ausbau.
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Am 25. November fand im Rahmen des bekannten „Brühler IT-Forums“ ein gemeinsam von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAKöV), dem Beschaffungsamt des BMI, dem Umweltbundesamt (UBA) und dem High-Tech Verband BITKOM ausgerichteter Workshop für IT-Beschaffer statt. Thema war die produktneutrale und zugleich umweltfreundliche Beschaffung von Desktop-PCs und Notebooks.
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3. Dezember: Die Reform des Vergaberechts ist vorerst gestoppt. Nach gesicherten Informationen des Handelsblattes aus Koalitionskreisen hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Reform auf Eis gelegt. Damit ist die ursprünglich noch für diese Woche angestrebte Beschlussfassung des Bundestages vom Tisch. Die Reform des Vergaberechts gehört zu den letzten großen Reformprojekten der Großen Koalition. Grund des Stopps: Die geplante Regelung zur Inhouse-Vergabe, die es der öffentlichen Hand erstmals ermöglicht hätte, Leistungen am Markt vorbei ohne öffentliche Ausschreibung untereinander („inhouse“) zu vergeben.
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EU-weite Ausschreibung bis der Arzt kommt – so sieht es offenbar die EU-Kommission. Diese hat die Bundesregierung wegen der Vergabe von Rettungsdienstleistungen ohne EU-weite Ausschreibung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt. Nach Ansicht der Kommission, angetrieben durch ausländische Anbieter von Rettungsdienstleistungen, könne auch bei der Beteiligung ausländischer Dienstleister ein flächendeckender und effektiver Rettungsdienst in Deutschland gewährleistet werden.
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Soziale Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe interessieren die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (16/10965) wollen die Abgeordneten wissen, welche Möglichkeiten Bundesbehörden haben, damit bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Tarifverträge eingehalten werden.
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Die EU, genauer das Open Source Observatory and Repository (OSOR), arbeitet an Richtlinien für öffentliche Verwaltungen zum Thema Beschaffung von Open-Source-Software, also quelloffene und auf offenen Standards basierende Software. Ein aktuell veröffentlicher Leitfadfen „OSOR Guidelines on public procurement and Open Source Software“ bietet dazu Hilfestellungen zu Ausschreibungen, informiert über rechtliche Rahmenbedingungen und liefert fertige Textbausteine zur Übernahme in Ausschreibungen.
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Wegen fehlender Angaben zu eingesetzten Subunternehmern („Nachunternehmer“) wurde die Bieterin von der Vergabestelle ausgeschlossen. Sie begehrte vor dem zuständigen Landgericht Schadensersatz, da sie alle Erklärungen wie gefordert abgegeben habe und somit bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vergabeverfahrens auf sie der Zuschlag entfallen wäre. Was aber genau von den Bietern abzugeben war, war streitig: Nach den Verdingungsunterlagen musste ein Bieter „in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen“. Allerdings lag den Unterlagen zugleich ein fertiger Vordruck zur Nennung der Nachunternehmerleistungen und Benennung des hierfür jeweils eingesetzen Nachunternehmers bei.