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Nachdem der „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ das Kabinett erfolgreich passiert hat, liegt nun auch die Stellungnahme des Bundesrats vor. Dieser stimmt dem Regierungsentwurf weitgehend zu, hat aber auch über die Reformvorschläge hinausgehende Forderungen.
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Das LG Frankfurt/ Oder hat im Rahmen einer Entscheidung (Az.: 13 O 360/07), noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Bieter nicht auf fachlich/technische Ausschreibungsfehler in den Verdingungsunterlagen berufen können, wenn diese bei erkannten Fehlern keinen Klärungsversuch unternommen hatten: „Der Bieter muß Erkundigungen einholen und versuchen, als notwendig erkannte Konkretisierungen durch eine Kontaktaufnahme zu erhalten“, so das LG.
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Im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtete das OLG die Vergabestelle, ein Verfahren zur PC-Beschaffung in den Stand vor Angebotsaufforderung (es handelte sich um einen Teilnahmewettbewerb) und Versendung der Verdingungsunterlagen zurück zu versetzen. Aus der Not die Tugend machen, dachte sich wohl die Vergabestelle, und änderte bei dieser Gelegenheit gleich mal die Leistungsbeschreibung ein wenig: Ursprünglich waren alternativ Firewire- oder USB-Schnittstelle zugelassen, nun sollte in jedem Fall ein USB-Anschluss vorhanden sein. Das sah einer der Bieter mit alleinig Firewireanschlüssen gründlich anders und stellte Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer (VK Bund, Az VK 3 32/08)
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Der „Vergabemarktplatz NRW“ ist das Vergabeportal des Landes. 2006 wurde mit der Möglichkeit der vollständigen elektronischen Abwicklung der Angebotsabgabe der entscheidende Entwicklungsschritt vollzogen. Neben dem Land NRW können nun auch Kommunen ihre Ausschreibungen kostenlos auf dem Portal veröffentlichen.
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3 Uhr nachts – es ist geschafft. Update von WordPress 1.6 auf die aktuelle Version 2.6. Natürlich nicht ohne Probleme und Nachtschicht.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den am 26. Februar 2008 vorgelegten Entwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückgezogen. Grund war die massive Kritik der Fachverbände auf der Verbändeanhörung im vergangenen April.
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Man kennt es von zu Hause: Die originale Druckerpatrone ist zwar teurer als das No-Name Produkt, aber wer weiß schon so genau, ob Letzeres auch wirklich 100%ig kompatibel ist. Gem. § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOL/A ist eine Bezugnahme auf Markennamen unzulässig. Aber, gilt das auch für mittelbar herstellerabhängige Verbrauchsmaterialien wie bspw. Tintenpatronen, wenn der eigentliche Drucker schon vorhandenen ist? Im konkreten Fall hatte das OLG Frankfurt a.M. darüber zu befinden, ob eine Ausschreibung von Tintenpatronen, bei der die Angebote mit den Original- im Verhältnis zu den Alternativprodukten deutlich besser gewichtet wurden, rechtmäßig war.
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Die Zahl der Beiträge steigt, die Zahl der Leser steigt – es wurde Zeit, den Vergabeblog ein wenig komfortabler zu gestalten. Folgende Neuerungen wurden umgesetzt:
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Rheinland-Pfalz hat eine Entschließung „zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben“ in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 254/08): Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen hinzuwirken, der mit geltendem EU-Recht vereinbar ist bzw. dieses zu diesem Zweck gleich entsprechend zu ändern.
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Die elektronische Vergabe (E-Vergabe) gewinnt zwar nach wie vor nur schleppend, aber dafür beständig an Bedeutung. Um im Dschungel der verschiedenen behördlichen E-Vergabeplattformen und -angebote in Bund, Ländern und Gemeinden einen Überblick zu schaffen, haben die Auftragsberatungsstellen einen nützlichen Überblick erstellt.