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Werden in den Ausschreibungsunterlagen Erklärungen zu Leistungen, die ein Bieter an Subunternehmer weiterreichen möchte, gefordert, so ist ein Angebot ohne diese zwingend von der Wertung nach (hier) § 25 Nr. 1 Abs. 1b VOB/A auszuschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 18.9.2007 (X ZR 89/04) klargestellt. Auch eine spätere Nachnennung führe nicht zu einer Heilung.
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Die Entwicklung der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand interessiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage im Bundestag (16/7778). Darunter verstehen die Abgeordneten „die Bereitschaft, Forderungen fristgerecht einzulösen, zu deren Erfüllung man im Rahmen eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist“. Vor allem mittelständisch und kleingewerblich organisierte Unternehmen seien zum wirtschaftlichen Überleben auf eine gute Zahlungsmoral ihrer Auftraggeber angewiesen. Mit einem jährlichen Beschaffungsvolumen von rund 300 Milliarden Euro zählten staatliche Institutionen zu den wesentlichen Auftraggebern.
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Die VK Sachen hat mit Beschluss vom 17.9.2007 (1/SVK/058-07) festgestellt, dass, wenn ein öffentlicher Auftraggeber nur einem Bieter auf dessen Nachfrage wettbewerbs- und preisrelevante Kalkulationsgrundlagen zur Verfügung stellt, er damit wegen Ungleichbehandlung gegen § 17 Nr. 6 Abs. 2 VOL/A verstößt.
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Als Bestandteil des sog. „Defence Package“ hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag „über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter öffentlicher Bau-, Liefer-, und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit“ vorgstellt. Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Kommission in diesen Bereichen bislang die EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG regelmäßig unter Berufung auf die Betroffenheit wesentlicher nationaler Interessen gem. Art 296 EG umgangen wurde, um ausländische Bieter auszuschließen.
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Genehmigungen von Aufträgen für den öffentlichen Verkehr bleiben gültig, auch wenn sie außerhalb eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens vergeben worden sein sollten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/7644) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/7405) mit.
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Der EU-Rat hat die Revision der EG-Rechtsmittelrichtlinien beschlossen. Da es sich um eine Richtlinie handelt, bedarf diese noch der Umsetzung in nationales Recht. Die Änderungen für Deutschland sind dabei aufgrund der bereits bestehenden, vergleichsweise umfangreichen Rechtsschutzmöglichkeiten gering, während andere EU-Mitgliedsstatten bislang nur ein sehr rudimentäres Rechtsschutzsystem aufweisen. Da EU-Richtlinien nur Mindestanforderungen aufstellen, bleiben bereits bestehende, weiterreichende Rechtsschutzmöglichkeiten wie die in Deutschland bestehenden davon unberührt.
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Die EU-Kommission hat entspr. des regelmäßigen zweijährigen Turnus die Schwellenwerte unter Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen Euro und den Dollar-basierten Sonderziehungsrechten neu festgesetzt. Dabei sind diese aufgrund des schwachen Dollars erneut gefallen.
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Bei den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, diese haben daher das Vergaberecht zu beachten – so der EuGH in seinem Urteil vom 13.12.2007 (C-337/06). In dem zur Entscheidung vorgelegten Sachverhalt wurden Reinigungsarbeiten im Umfang von 1,2 Millionen Euro in der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ohne europaweite Ausschreibung vergeben, statt dessen elf Firmen direkt um Abgabe eines Angebots ersucht. Das Urteil dürfte weitreichende Auswirkungen haben, zum einen auf die unmittelbare Beschaffung von ARD und ZDF wie deren Beteiligungsfirmen, zum anderen im Innenverhältnis zu deren Tochterfirmen (Inhousevergabe nur unter den sehr restriktiven Voraussetzungen des EuGH möglich).
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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge („Common Procurement Vocabulary“/ CPV) aktualisiert, das das EU-weite Klassifizierungssystem für die Auftragsvergabe im öffentlichen Beschaffungswesen darstellt.
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Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) hat heute die Ausschreibung zum Betrieb des Digitalfunknetzes für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland gestartet. Die Ausschreibung zählt zu den größten Vergabeverfahren Deutschlands und ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (geplante Mindestanzahl 3, geplante Höchstzahl 5) ausgestaltet.