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Fördermittel sind nicht nur in aktuellen Zeiten ein Treiber zur Wirtschaftsförderung. So stellen der Bund bzw. die Länder unter anderem mit dem Digitalpakt der Schulen seit 2019 insgesamt 6,5 Mrd. Euro, seit 2021 für die Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) 4,3 Mrd. Euro und für die Ladeinfrastruktur von E-Fahrzeugen 500 Mio. Euro zur Verfügung. Auch Bauprojekte mitsamt der energetischen Sanierung werden massiv – wenngleich nicht immer zielführend – gefördert. So wichtig und finanziell attraktiv eine Förderung sein kann, so Den gesamten Beitrag lesen »
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Das Interesse an einem zentralen Wettbewerbsregister zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen ist groß. Es ermöglicht Vergabestellen, schwerwiegende Rechtsverstöße eines Unternehmens bei einem bundesweit zuständigen Register elektronisch abzufragen und eingetragene Verstöße im Vergabeverfahren zu berücksichtigen. Den gesamten Beitrag lesen »
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Verträge, die direkt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb und somit ohne vorherige Bekanntmachung an ein Unternehmen vergeben werden, bedürfen einer besonderen vergaberechtlichen Rechtfertigung. Direkte Beschaffungen im Rahmen des konkreten Krisenmanagements der Corona-Pandemie sind grundsätzlich aus äußerst dringlichen zwingenden Gründen nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV zulässig. Die Vergabekammer des Bundes sieht dabei nicht nur die eigentliche Beschaffung, sondern auch die Abwicklung der daraus resultierenden Verträge als äußerst dringlich an und bestätigt den vom Bundesministerium für Gesundheit an Ernst & Young vergebenen „Betreibervertrag“ für die Schutzmasken als vergaberechtskonforme Direktvergabe. Den gesamten Beitrag lesen »
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Bei einer Ausschreibung für ein digitales Alarmierungssystem hat das OLG Düsseldorf klare Grenzen für Produktvorgaben gezogen. Zudem ordnet es die Errichtung eines digitalen Alarmierungssystems als Liefer- und Dienstleistungsauftrag und nicht als Bauauftrag ein. Den gesamten Beitrag lesen »
Für die Einhaltung der Zuschlagskriterien langt eine Eigenerklärung. Die Vergabestelle muss die Angaben des Bieters über die Einhaltung der Mindestanforderungen der Zuschlagskriterien nicht vorher – etwa im Rahmen einer Teststellung – überprüfen. Den gesamten Beitrag lesen »
Ein Unternehmen, das für einen Bieter komplexe, nach der Leistungsbeschreibung individuell zu fertigende Bauteile liefert, ist kein Lieferant, sondern ein Nachunternehmer. Die fehlende Angabe im Nachunternehmerverzeichnis führt zum Ausschluss des Angebots, eine nachträgliche Benennung des Nachunternehmers ist nicht möglich. Den gesamten Beitrag lesen »
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Aufträge dürfen im Wege der Verhandlungsvergabe gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO nur vergeben werden, wenn die Leistung besonders dringlich ist. Dies gilt entsprechend für die Regelung bei der freihändigen Vergabe nach § 3 Abs.5 lit.g VOL/A. Eine besondere Dringlichkeit ist dann anzunehmen, wenn – so das Verwaltungsgericht Würzburg in seiner aktuellen Entscheidung – es aufgrund von unvorhersehbaren, nicht vom Auftraggeber zu vertretenen, Umständen „brennt und das Feuer gelöscht muss“. Subjektive Dringlichkeitserwägungen oder das Vorliegen einer lediglich abstrakten Gefahr reichen hierfür nicht aus. Den gesamten Beitrag lesen »
Der Fahrzeugmangel bei der U-Bahn in Berlin ist so groß, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) aktuell fürchten, nicht genügend Reserven zu haben. Um kurzfristig an Fahrzeuge zu kommen, soll eine so genannte „Dringlichkeitsbeschaffung“ durchgeführt werden (Quelle: Artikel „Der Tagesspiegel“, 23.08.2017- Berlin, Seite -7-, https://www.pressreader.com/germany/der-tagesspiegel/20170823/281663960130068). Den gesamten Beitrag lesen »
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Bei Vergabeverfahren gelten strenge Fristen: das ist nicht nur für die öffentliche Auftraggeber entscheidend, um eine effiziente Beschaffung zu ermöglichen, sondern auch für Bieter, wenn sie sich gegen einen Vergabeverstoß nach erfolgloser Rüge wehren wollen.
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Ein ständiges Dilemma des öffentlichens Auftraggebers: Größtmöglicher Wettbewerb mit vielen Bietern versus Begrenzung des Aufwands bei der oft umfangreichen Angebotsprüfung. Der Teilnahmewettbewerb bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, in einem vorgeschalteten Verfahren geeignete Bieter auszusuchen und nur die bestplazierten Bieter zur Angebotsabgabe aufzufordern. Die Kriterien zur Auswahl und zur Anzahl der besten Bieter müssen konkret in der Bekanntmachung festlegt werden. Wie der aktuelle Beschluss des OLG München (Beschluss v. 19.12.2013 – Verg 12/13) zeigt: Der Auftraggeber muss sich vorher sehr genau überlegen, wie viele Bieter er im Angebotsverfahren will und nach welchen Vorgaben er diese auswählt, ein Nachschieben festgelegter Kriterien ist nicht möglich. Und: Der Bieter muss nicht immer gleich rügen.
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Formale Anforderungen und eine Vielzahl von vorzulegenden Nachweisen schrecken immer wieder Unternehmen ab, überhaupt an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Dass dies auch für Start ups und Newcomer zukünftig leichter sein wird, lässt eine aktuelle Entscheidung zur IT-Beschaffung der Vergabekammer des Bundes hoffen („Bundeslizenzen Virenschutz“, VK Bund, 03.06.2013 – VK 2-31/13).
Kann ein Hersteller den Wettbewerb beeinflussen? Dies hatte aktuell die Vergabekammer Südbayern (Beschluss v. 05.06.2013, Z3-3-3194-1-12-03/13) zu entscheiden. Die Vergabestelle verlangte in einer Ausschreibung im Bereich der Funktechnologie die Kompatibilität mit den bisher eingesetzten Produkten – und damit zwingend entsprechende lizenzrechtliche Vereinbarungen mit dem Hersteller der bereits vorhandenen Produkte, der allerdings nicht mit allen Bietern kooperieren wollte.
Die Bildung von Einkaufsgemeinschaften und dann Losaufteilung nach der „Bündelung“ – konterkariert das nicht die Mittelstandsförderung? Was aus vergaberechtlicher Sicht zulässig und zu beachten ist, hat das OLG Schleswig zwar nur in einer vorläufigen summarischen Prüfung ausgeführt, dabei aber klare Aussagen getroffen.
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Keine Besonderheit in der Praxis: In der Bekanntmachung ist geregelt, dass die Vergabeunterlagen nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Angebotsabgabe angefordert werden können, danach erhalten interessierte Unternehmen die Unterlagen nicht mehr. Dagegen hat sich ein potentieller Bieter, der aufgrund des Zeitablaufs die Unterlagen von der Vergabestelle nicht bekam, vor der Vergabekammer Sachsen gewehrt – und Recht bekommen. Wie der gleich näher erläuterte Fall zeigt: Vergaberechtliche Schulungen können für Unternehmen durchaus gewinnbringend sein.
Im Rahmen einer EU- weiten Vergabe zu Beratungsleistungen für ein Landesdatennetz in Sachsen-Anhalt hat das OLG Naumburg (Beschluss v. 12.04.2012 – 2 Verg 1/12) neben der Erläuterung des Ablaufs und der Struktur eines Verhandlungsverfahrens auch zu anderen spannenden Themen Stellung genommen: zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Eignungsanforderungen (Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bieter) bei den Zuschlagskriterien berücksichtigt werden können und ob die Abgabe von zwei Hauptangeboten grundsätzlich bei der VOL/A möglich ist.
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Eigentlich ein Thema im Strafprozess – das Gefangenendilemma. Dabei machen sich die Behörden bei der Vernehmung von Beschuldigten eine Konfliktsituation zunutze, um die Gefangenen gegenseitig auszuspielen. Was hat das nun mit Vergabeverfahren zu tun? Viel, wie das nachfolgende Beispiel aus der jüngsten Ausschreibungspraxis zeigt. Allerdings mit einem Unterschied: Im Strafprozess haben sich die Beschuldigten durch ihr eigenes – strafbares – Verhalten in die Situation gebracht, in der geschilderten Ausschreibung wurde den Bietern das Prozedere durch die Vergabestelle vorgegeben.
§ 4 EG VOL/A
Die EU-weite Ausschreibung eines Rahmenvertrages ist oft mühsam. Deswegen kommt es immer wieder vor, dass Rahmenverträge mit Blick auf den Aufwand und die Anfangsinvestition länger als die nach § 4 Abs.7 EG VOL/A grundsätzlich zulässigen vier Jahre ausgeschrieben werden – unter Hinweis auf die in § 4 EG VOL/A vorgesehene Verlängerungsoption. Dass dies aber durchaus Grenzen hat und nicht mit Begründungen erfolgen darf, die jeder Rahmenvereinbarung immanent sind, hat das OLG Düsseldorf in der Entscheidung vom 11.04.2012 (VII-Verg 95/11) klargestellt.
§§ 19 EG Abs.2, Abs.3 d), 24 EG Abs.1 VOL/A
Immer wieder stellt sich die Frage, wie Muster und Proben vergaberechtlich zu behandeln sind – und damit natürlich auch, ob die Nachforderung von Unterlagen und Nachweisen für Muster und Proben gilt. Hierzu hat die Vergabekammer Sachsen Stellung genommen und sehr anschaulich den Charakter einer Bemusterung sowie die Voraussetzung für die Nachforderung nach § 19 EG Abs.2 VOL/A und die Abgrenzung zur Nachbesserung nach § 19 EG Abs. 3 d) VOL/A erläutert.
§ 107 Abs.3 GWB, § 4 EG VOL/A
Häufig stellt sich bei sich schnell ändernden Produktzyklen wie bei der Beschaffung von IT-Produkten die Frage der Marktverfügbarkeit. Was bedeutet „Marktverfügbarkeit“ und wann muss diese vorliegen? Damit hatte sich die VK Bund (Beschluss v. 19.12.2011 – VK 3-158/11) bei der Beschaffung zum „Rahmenvertrag Gehärtete Notebooks“ im Dezember letzten Jahres beschäftigt.