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Der Öffentliche Gesamthaushalt (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) wies gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich zum Jahresende 2025 ein Finanzvermögen von 1 199,1 Milliarden Euro auf. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhte sich das Finanzvermögen damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 5,9 % oder 66,8 Milliarden Euro. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen.
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Der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Landkreistag (DLT), der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen das Ziel der Europäischen Kommission, das europäische Vergaberecht einfacher und flexibler zu gestalten. Der vorgelegte Vorschlag einer EU-Verordnung enthält wichtige und gute Ansätze, muss aus kommunaler Sicht aber an entscheidenden Stellen nachgebessert werden.
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Die Europäische Kommission hat ein gemeinsames Ratingsystem für Rechenzentren vorgeschlagen, um die Transparenz ihres Energieverbrauchs zu erhöhen und ihre nachhaltige Integration in das europäische Energiesystem zu unterstützen.
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Das war vergangene Woche in den Fachforen des DVNW los!
Diskutieren Sie mit bei aktuellen Themen rund um Vergaberecht und Beschaffungspraxis

Auch in der letzten Woche gab es wieder einen intensiven Austausch zu verschiedenen Themen rund um Vergabe und Beschaffung in den Fachforen des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
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Die EU-Kommission hat im Zuge des Überarbeitungsprozesses der Vergaberechtsrichtlinien (s. hierzu Vergabeblog.de vom 14/09/2026 Nr. 75312) eine Reihe von Studien durch externe Berater in Auftrag gegeben, um die Entwurfsstellung des Public Procurement Acts zu unterstützen. Diese Studien betrachten insbesondere die Verwendung von Gütesiegeln und Etiketten im Beschaffungswesen, die Regelung von Beschaffungsdaten, die Beteiligung von KMU sowie die Einbindung von ökologischen, sozialen und arbeitsrechtlichen Erwägungen in der öffentlichen Auftragsvergabe. Nachfolgend finden Sie die vollständige Liste der Studien inklusive Titel, Autoren und Links zur weiteren Recherche:
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Der IT-Zustimmungsvorbehalt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist im ersten Jahr nach dem Regierungswechsel aktiviert worden. Das BMDS übe sein Vetorecht somit seit dem Beginn des Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend aus.
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Trotz ehrgeiziger Pläne und steigender Verteidigungsausgaben der EU stellt das Erreichen von Verteidigungsbereitschaft bis 2030 eine Herausforderung dar; zu diesem Ergebnis gelangt der Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Darin befassen sich die Prüfer mit der im Wandel befindlichen EU-Verteidigungspolitik und deren Entwicklungen seit 2020. Sie stellen fest, dass sich die Politik weg von der Krisenreaktion und hin zur Verteidigungsbereitschaft der EU-Länder und zu einem immer strukturierteren Ansatz verlagert. Gleichzeitig weisen sie auf mehrere Herausforderungen und Chancen für die EU sowie auf Risiken im Zusammenhang mit Finanzmanagement, Governance und Rechenschaftspflicht hin.
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Das Bundestariftreuegesetz (s. hierzu Vergabeblog.de vom 05/05/2026 Nr. 74149) enthält drei Ermächtigungsgrundlagen für verfahrenstechnische Rechtsverordnungen, zu denen das zuständige Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aktuell folgende Verordnungsentwürfe veröffentlicht hat:
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Die Länder haben am 25. September 2026 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2027 zu positionieren. Auch zum Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 und zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 kann der Bundesrat Stellung nehmen.
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Die für die gesetzliche Anwendung der VOB/A-EU und VOB/A-VS erforderliche Anpassung in der VgV und VgVSV wurden am 7. September 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BGBl. 2026 I Nr. 250 vom 07.09.2026). Die Änderungen treten am Tage nach der Veröffentlichung, mithin zum 8. September 2026 in Kraft. Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A 2026 sind seit dem in ihren jeweiligen Anwendungsbereichen verbindlich anzuwenden. Die Änderungen der VOB/A 2026 zu der Fassung 2023 werden auf Vergabeblog in dem Zweiteiler: „Beschleunigung mit Nebenwirkungen – VOB/A-EU und -VS 2026“ vorgestellt (Teil 1 und Teil 2).










