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Unter dem Titel: „Verlorener Marine-Auftrag: Kieler Werft reicht Rüge ein“ berichtet der NDR, dass die in der Vergabe des Marine-Kampfschiff „MKS180“ unterlegene Kieler Werft German Naval Yards (GNYK) am Montag eine vergaberechtliche Rüge beim BAAINBw eingereicht habe. Die Auswalentscheidung in dem rund 5,3 Milliarden-Rüstungsauftrag der Deutschen Marine, die die Auftragsvergabe an eine niederländische Werft vorsieht, war in Politik und Wirtschaft auf massive Kritik gestoßen (siehe Vergabeblog.de vom 21/01/2020, Nr. 43144).
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Seit dem 26. November pilotiert das Statistische Bundesamt (StBA) die E-Akte Bund und folgt somit dem Bundesamt für Justiz (BfJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) nach.
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Umgang mit Rügen • Ablauf des Nachprüfungsverfahrens • Strategien für Öffentliche Auftraggeber – Fehler im Vergabeverfahren lassen sich angesichts der Komplexität des Verfahrens und der sich wandelnden Rechtsprechung nicht immer vermeiden. Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Aspekte des vergaberechtlichen Rechtsschutzes. Außerdem berichten die ReferentInnen umfassend aus der Praxis und präsentieren den Teilnehmenden verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Information & Anmeldung
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In der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position Sachbearbeitung im Bereich Beschaffung/Vergabe (m/w/d) zu besetzen. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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„Auch wenn die Kritiker aus Teilen der Opposition und des Baugewerbes nicht müde werden, eine nachweislich effiziente Beschaffungsvariante zu diskreditieren, werden die Vorwürfe dadurch nicht richtiger.“ Mit diesen Worten reagierte der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie
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In der Presseberichterstattung gab es jüngst erneute Hinweise zu mangelnder Transparenz und fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei ÖPP-Projekten im Autobahnbau. Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB):
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Zum 01.01.2020 wurden in Bayern die Vergaberechtsbestimmungen der UVgO in den Zuwendungsbereich eingebunden. Dies erfolgt durch die Änderung der im Zuwendungsrecht vorzugebenden Allgemeine Nebenbestimmungen. Insbesondere die Anlage 2 zu Art. 44 BayHO – Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) – wurde wie folgt geändert:
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Ob Benachrichtigung bei neuen Beiträgen, Bewertung von Beiträgen oder die Weitergabe über soziale Medien. Der Vergabeblog verfügt über ein Reihe von Funktion. Haben Sie es gewusst? Nachfolgend finden Sie eine Übersicht.
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Unter dem Titel: „Windows 7: Verlängerter Support kostet Bundesregierung Hunderttausende Euro“, berichtet HeiseOnline, dass durch das Betriebssystem Windows 7 auf Rechnern der Bundesministerien und Bundesbehörden Kosten in Höhe von 800.000 Euro entstehen werden, da Microsoft seit dem 14. Januar Windows 7 nicht mehr kostenlos unterstützt. Nach Regierungsaussagen, so HeiseOnline, sollen hiervon zumindest 33.000 Computer betroffen sein.
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Hier finden Sie die aktuelle Übersicht unserer Schulungen zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Viele neue & aktuelle Themen werden in den intensiven Seminaren vermittelt und diskutiert. Ein wichtiges Thema für jedes Vergabeverfahren ist der „Rechtschutz im Vergabeverfahren“. Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Aspekte im Umgang mit Rügen, dem Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens und Strategien für Öffentliche Auftraggeber zur Vorbeugung von Verfahrensfehlern.