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Die Vergabekammer des Landes Berlin hat demnächst über die umstrittene Auftragsvergabe für zusätzliche U-Bahnwagen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) zu entscheiden (siehe dazu auch Prell, Vergabeblog.de vom 31/08/2017, Nr. 32582). Der Siemens-Konzern hatte gegen die Vergabe Beschwerde eingelegt. Über diese soll nun bis 6. Februar entschieden werden.
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Am 18. Oktober dieses Jahres endet die letzte Übergangsfrist zur verpflichtenden Einführung der eVergabe für EU-Vergaben öffentlicher Auftraggeber (siehe auch Vergabeblog.de vom 18/04/2017, Nr. 30786). Ab dem 19.10. sind öffentliche Auftraggeber dann verpflichtet, EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchführen.
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Im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten eines hauptamtlichen Beisitzers (m/w) in der Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zu besetzen.
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Heute, am 29.12.2017, wird – und damit noch rechtzeitig vor dem 01.01.2018 – die Bekanntmachung der neuen Schwellenwerte auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Einordnung: In § 106 Abs. 2 GWB wird (dynamisch) auf die EU-Schwellenwerte der entsprechenden EU-Richtlinien verwiesen.