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Der Gesetzesentwurf für das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz geht in die nächste Runde:
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Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat ein neues Informationsangebot für öffentliche Beschaffungsstellen, Unternehmen, Planer, Architekten und alle, die sich für umweltverträglichen Einkauf interessieren, geschaffen.
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Die Allianz für nachhaltige Beschaffung hat auch im Jahr 2014 ihre Arbeit erfolgreich fortgesetzt. Dabei war das Jahr insbesondere geprägt vom Inkrafttreten der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht im April 2014.
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„Auch im aktuellen Bundeshaushalt liegen die Investitionsmittel für die Infrastruktur deutlich unter dem tatsächlichen Bedarf. Unsere Infrastruktur wird weiter unzureichend unterhalten. Dies ist kein gutes Signal für den Standort Deutschland.“, so der Kommentar von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
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Eine Arbeitsgruppe des DIHK und VertreternInnen der Auftragsberatungsstellen hat sich mit den wichtigsten Aspekten der neuen Vergaberichtlinie 2014/24/EU befasst und ein Positionspapier erarbeitet.
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Um die sog. „No-Spy-Klausel“ bei Auftragsvergaben geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/3337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3136). Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Verwendung in Vergabeverfahren rechtlich zulässig. Das sah die VK Bund bekanntermaßen anders.
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Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2013 festgestellt.
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Die Ausschreibung und der öffentliche Einkauf umweltfreundlicher IT-Hardware wird einfacher. Ab sofort ist ein Leitfaden zur Beschaffung umweltfreundlicher Drucker und Multifunktionsgeräte auf www.itk-beschaffung.de/ verfügbar. Die Publikation bezieht sich auf Tintenstrahl- und Lasergeräte. Sie wurde erstellt durch eine Arbeitsgruppe des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, der Bundesagentur für Arbeit, des Umweltbundesamtes (UBA) und des Hightech-Verbandes BITKOM.
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Die neuen EU-Vergaberichtlinien sehen die verpflichtende Einführung der E-Vergabe vor. Viel Zeit bleibt nicht mehr, um sich mit den am Markt verfügbaren Lösungen und deren Kosten auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Reihe „E-Vergabe-Anbieter stellen sich vor“ geben wir Ihnen im Vergabeblog einen Überblick über die Lösungsanbieter und fragen für Sie die wesentlichen Punkte des Angebots ab. Denn wie im richtigen Leben gilt auch bei der E-Vergabe – drum prüfe, wer sich ewig bindet. Den Auftakt macht cosinex – seit 15 Jahren Partner der Öffentlichen Hand im Bereich E-Government und sicher einer der Pioniere im Bereich der E-Vergabe.
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Nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr strahlt die Entscheidung des EuGH vom 18.09.14, C-549/13 (Besprechung im Vergabeblog hier), hinsichtlich der Kernaussagen auf die Anwendung des NTVergG aus, denn auch hier unterliegt die Verpflichtung der Auftragnehmer zur Zahlung eines Mindestentgelts nach §§ 4 und 5 keinen räumlichen Einschränkungen.