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Die Bundesregierung sieht bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dritte nicht die Gefahr, dass durch private Akteure maßgeblicher Einfluss auf die Erarbeitung von Gesetzen oder Verordnungen genommen wird. Die beauftragten externen Dritten seien „an den Auftragsgegenstand gebunden, der auf das Notwendige beschränkt wird“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14370). Das Genehmigungs- und Ablaufverfahren innerhalb der Bundesverwaltung stelle zudem sicher, „dass sie keinen Einfluss auf den Inhalt von Gesetzen und Verordnungen nehmen können“. Quelle: Bundestag
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Wie hoch das öffentliche Beschaffungsvolumen von Bund, Ländern und Gemeinden im Jahr ist, darüber lässt sich trefflich streiten – denn wirklich verlässliche Zahlen existieren nicht. Gründe sind überwiegend die zersplitterte deutsche Vergaberechtslandschaft und die fehlende Methodik. Lediglich für den Oberschwellenbereich – aufgrund der (noch geltenden) EU-RL 2004/17/EG und 2004/18/EG – sowie für Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung – aufgrund der EU-RL 2009/81/EG – werden bestimmte Daten erfasst und an die EU-Kommission weitergemeldet. Diesem Zustand will das Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie (BMWi) nun abhelfen, auch, weil “valide statistische Zeitreihen über die öffentliche Auftragsvergabe zu einer besseren empirischen Fundierung politischer Entscheidungen und legislativer Maßnahmen beitragen“. Erfasst werden sollen sowohl der Unter- als auch der Oberschwellenbereich.
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Die Nachfrage nach Umweltfreundlichkeit wird auch bei der öffentlichen ITK-Beschaffung immer wichtiger. Hier setzt ein neues Webinar an, bei dem Beschaffer geschult werden – kostenlos.
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Deutsche Automobilhersteller haben zwischen 2010 und 2012 von der Bundesregierung rund 177 Millionen Euro erhalten.
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Das OLG Düsseldorf hatte dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob eine Ärztekammer eine Einrichtung des öffentlichen Rechts und somit öffentliche Auftraggeberin ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.10.2011, VII-Verg 38/11).
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Der Freistaat Bayern erhält 2013 Soforthilfen in Höhe von insgesamt 165,95 Millionen Euro für vom Hochwasser betroffene Bürger. Die Bundesregierung hatte sich nach dem Donauhochwasser im Mai und Juni 2013 bereit erklärt, die Hälfte der Ausgaben für ein Soforthilfeprogramm zu tragen.
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In Deutschland gab es Anfang des Jahres 1150 Stromversorgungsunternehmen. Auch wenn man in Frage stellen kann, ob es angesichts der Dominanz der bekannten vier großen Versorger, die zusammen rund 80 % des deutschen Strommarktes beherrschen, überhaupt echten Wettbewerb auf dem Strommarkt gibt – auch der unterfällt dem Vergaberecht.
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Im Zusammenhang mit der Neuvergabe von Konzessionen für Gas- und Stromnetze ist keine steigende Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen zu verzeichnen. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/14630) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14438) mit.
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Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, wurde zum neuen Vorsitzenden der Leitungsgruppe des International Competition Network (ICN) gewählt. Er übernimmt das Amt von Eduardo Pérez Motta, dem Leiter der mexikanischen Wettbewerbsbehörde.
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Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Effizienz von Straßenprojekten in Deutschland, Griechenland, Spanien und Polen, die über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds mitfinanziert werden, kritisiert, dass die Kosten der darin 24 europaweit untersuchten Projekte im Schnitt um 23 % (Deutschland: 26 %) über den Kostenansätzen und die Fertigstellungszeiten im Durchschnitt um neun Monate bzw. 41 % (Deutschland: 7 Monate bzw. 59,5 %) über den ursprünglichen Fristen in den Bauverträgen gelegen hätten. Dazu äußerste sich nun der AK ÖPP im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie.