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In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Bundestages haben sich die Sachverständigen am Montag für die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen zur besseren Bekämpfung der Korruption ausgesprochen. So erklärte der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dessen Mitglieder jedes Jahr Aufträge von 250 bis 300 Milliarden Euro vergeben, vorrangiges Ziel müssten „saubere und transparente Vergabeverfahren im Wettbewerb bei der Gleichbehandlung aller Unternehmen“ sein. Wenn es ein bundesweites Register geben würde, könne der länderrechtliche Flickenteppich mit vielen noch bestehenden weißen Flecken beseitigt werden.
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Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies doch sicherlich bereits in unzähligen Studien beleuchtet wurde, gleichwohl: Die EU-Kommission, Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat aktuell eine “Studie über den Zugang von KMUs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten und die Aggregation der Nachfrage in der EU” vergeben (TED-Doc-Nr. 2013/S 017-023609). Immerhin lässt man sich die Erkenntnisse mehr als eine halbe Millionen Euro kosten.
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Um die Planungssicherheit zu erhöhen, will der Bund eigentlich auslaufende Kompensationszahlungen an die Länder auch im kommenden Jahr fortschreiben. Wie aus dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (17/12296) weiter hervorgeht, handelt es sich um rund 2,6 Milliarden Euro.
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Beim Treffen der sog. Abstimminstanz (Vertreter von Bund, Ländern, Kommunen und Veränden) des Projektes XVergabe im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 6. Februar 2013 konnte erfolgreich die Praxistauglichkeit der ersten XVergabe kompatiblen Bieterclients unter Beweis gestellt werden. Mit diesen wird es Bietern künftig möglich sein, mit nur einer Anwendung verschiedene – XVergabe kompatible – E-Vergabeplattformen nutzen zu können.
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Die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) hat ihren “Korruptionswahrnehmungsindex (CPI)” veröffentlicht. Für den CPI 2012 wurden 176 Länder nach der im öffentlichen Sektor – bei Beamten und Politikern – wahrgenommenen Korruption bewertet. Angeführt wird der CPI 2012 von Dänemark, Finnland und Neuseeland mit 90 von 100 Punkten. Deutschland findet sich auf Platz 13 (2011: Platz 14) und damit im Umfeld vergleichbarer Länder wieder. Der CPI misst die wahrgenommene Korruption bei Politikern und Beamten, je höher die Platzierung, desto integer werden Beamte und Politiker dieser Länder wahrgenommen.
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Die EU-Kommission, Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), Sevilla, Spanien, hat einen Auftrag zur technischen Unterstützung bei der Überarbeitung der Kriterien für das Umweltzeichen (Ecolabel) und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen (GPP) vergeben – u.a. nach Freiburg.
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Am 30.01.2013 hat der Sächsische Landtag (Foto) das neue Landesvergabegesetz der CDU/FDP-Koalition beschlossen. Die bemerkenswerteste Eigenschaft neben der Verschlankung von 23 auf 11 Paragrafen und dem Wegfall der Durchführungsverordnung: Man verzichtet, so die Landesregierung, “auf den Zwang zu jeglichen sachfremden gesellschaftspolitischen, sozialen und ökologischen Auflagen.”
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Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des Bundestages führt unter Beteiligung des Rechtsausschusses am 25.2.2013 im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung über den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen (Korruptionsregister-Gesetz) durch. Als Sachverständige u.a. geladen Dr. Fridhelm Marx (Interview im Vergabeblog), der als Leiter der zuständigen Unterabteilung im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) von 2000 bis 2009 maßgeblich das Vergaberecht prägte.
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Kaum eine Regelung war im Rahmen der letzten GWB-Reform so umstritten wie die verschärfte “Mittelstandsklausel”. Selbst die Wirtschaftsverbände waren sich nicht einig, während sich in der politischen Auseinandersetzung insbesondere die CDU/CSU-Fraktion für eine verstärkte Berücksichtigung mittelständischer Interessen stark machte. In der Praxis hat sich die Diskussion als viel Lärm um fast nichts erwiesen, die Änderung des § 97 Abs. 3 GWB dürfte für Sprachforscher interessanter sein als für KMU. Das BMWi hat (daher?) nun den Auftrag für ein Gutachten erteilt, mit dem Anwendungsfragen zum Gebot der Losaufteilung geklärt werden sollen.
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Mit der „Blitzbefragung Kommunen“ unter rund 250 Finanzexperten aus Städten, Gemeinden, Landkreisen und kommunalen Spitzenverbänden ermittelt die KfW Bankengruppe regelmäßig ein aktuelles Stimmungsbild zur kommunalen Investitionstätigkeit, Kreditaufnahme und Finanzierungssituation. Danach setzt sich die kommunale Investitionsschwäche nach dem vollständigen Auslaufen der Konjunkturpakete fort. Außerdem wachse die finanzielle Kluft zwischen den Kommunen weiter.