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Der Bundesrat hat am 12. Juni die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Diese sieht künftig vor, dass die Honorarfestsetzung mit Hilfe des so genannten Baukostenberechnungsmodells von den tatsächlichen Baukosten abgekoppelt wird. Grundlage für die Honorarfestsetzung sind zukünftig die Baukosten, die aufgrund der Entwurfsplanung berechnet wurden. Die staatlichen Honorarvorgaben beschränken sich nur noch auf die Planung. Darüber hinaus gehende Beratungsleistungen können ebenso wie bei sonstigen gutachterlichen Leistungen frei vereinbart werden.
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Bundestag: Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/12945) ist der Berliner Nahverkehr: Nach Ansicht der Fraktion "sehen sich die Fahrgäste der Berliner S-Bahn in den letzten Jahren mit massiven Verkehrseinschränkungen konfrontiert", deren Ursache die Abgeordneten in Sparmaßnahmen erblicken. Die Bundesregierung verweist darauf, dass im Land Berlin im Rahmen des Infrastrukturauftrags des Bundes nach Art. 87 e Abs. 4 GG, die eingesetzten Bundesmittel für Schienenweginvestitionen seit der Bahnreform "sowohl absolut gesehen aber auch in Bezug auf die Streckenlänge den Spitzenwert in Ostdeutschland" darstellen. Ist das nun eine gute oder schlechte Nachricht?
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Als Jurist kennt sie jeder: Die juris-Datenbank. Wohl aufgrund ihres Quasi-Monopols im Bereich der Rechtsinformationsdienste erachtete es die Bundesregierung als auch der Großteil der Länder als nicht erforderlich, vor Vergabe von entsprechenden Aufträgen über Rechtsinformationsdienste an die juris GmbH eine Ausschreibung durchzuführen. Die EU-Kommission dagegen sieht den Binnenmarkt gefährdet und richtete Anfang April eine förmliche Aufforderung in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ an Deutschland, der zweiten Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag: Danach hätten die Vergaben zwingend ausgeschrieben werden müssen. Erhält die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Europäischen Gerichtshof anrufen.
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Erste Analysen des Bundeswirtschaftsministeriums zeigen, dass das Sonderprogramm der staatseigenen Förderbank KfW besonders von der mittelständischen Wirtschaft sehr rege angenommen wird. Von den bewilligten Kreditanträgen in Höhe von ca. 842,3 Mio. Euro entfallen rund 716,3 Mio. Euro (rund 85%) auf kleine und mittlere Unternehmen. 126 Mio. Euro wurden bislang für große Unternehmen bewilligt.
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Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des Konjunkturpaketes vor einer Einflussnahme der italienischen Mafia gewarnt. Bei unbekannten Firmen, die öffentliche Aufträge haben wollten, „sollten wir erst in den Polizeicomputer schauen, wer wirklich dahinter steckt“, sagte der Gewerkschaftsvorsitzende Rainer Wendt dem „Focus“.
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Die NATO plant den Komplett-Neubau ihres Hauptquartiers in Brüssel. Daran hängt ein geplantes Vergabevolumen von insgesamt ca. 200 Mio. €.
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Das Vergaberecht wird nicht selten von den hiervon Betroffenen als belastende Bürokratie empfunden. Während in der aktuellen, sog. dritten Stufe der Vergaberechtsreform, die Verdingungsordnungen auf überflüssige bürokratische Vorgaben durchkämmt werden, geht Bundesjustizministerin Brigitte Zypries andernorts mit gutem Beispiel voran: Sie hat ein Gesetz zur Rechtsbereinigung auf den Weg gebracht, durch das rund 100 überflüssige und veraltete Gesetze und Verordnungen aus dem Bundesrecht gestrichen werden. Vor allem Recht aus der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetzes und in erheblichem Umfang vereinigungsbedingtes Überleitungsrecht aus dem Einigungsvertrag ist davon betroffen. Recht der öffentlichen Auftragsvergabe allerdings nicht.
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Um an einer „Submission“ teilzunehmen, müssen Unternehmer ab sofort nicht mehr im Gütersloher Rathaus erscheinen, um ihr Angebot zu einer Ausschreibung der Stadt Gütersloh zum Stichtag abzugeben. Ab dem 18. Mai führt die Stadt Gütersloh die Vergaben elektronisch durch.
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Mit dem Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügt die Bundesverwaltung über ein Instrument des elektronischen Einkaufs (E-Procurement), dass im Jahr 2008 so häufig genutzt wurde, wie noch nie zuvor. Zum Jahresende standen 263 Rahmenvereinbarungen zur Verfügung, die von den Zentralen Beschaffungsstellen des Bundes abgeschlossen wurden. Damit sind innerhalb eines Jahres 120 neue Rahmenvereinbarungen aus unterschiedlichen Produktkategorien hinzugekommen. Insgesamt wurden 32.588 Bestellungen elektronisch getätigt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Bestellungen somit um 97% und erreichte den höchsten Stand seit Bestehen des Kaufhaus des Bundes.
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Im Frühjahr dieses Jahres ist die Stadt Göttingen vom klassischen Vergabeverfahren auf die e-Vergabe umgestiegen. Die Universitätsstadt in Niedersachsen nutzt dafür die E-Business Pattform ARRIBA® net der Stuttgarter RIB Software AG, die auch bereits bei anderen öffentlichen wie privatwirtschaftlichen Auftraggebern im Einsatz ist.