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Nach 30% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 10/11/2022, Nr. 51416) weist die am 22.08.2023 vom BMWK veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2022 erneut aus, dass konstant 30% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einem preisrechtlich höchstzulässigen niedrigeren Preis endeten was im Regelfall zu unmittelbaren Rechnungskürzungen führt.
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Nach 32% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 07/10/2021, Nr. 48061) weist die am 19.10.2022 vom BMWK veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2021 aus, dass 30% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten. Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 32% ein.
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Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“ hat der Bundesrat am 05.11.2021 behandelt und verabschiedet. Zwischenzeitlich wurde sie am 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2021 Nr. 80, S. 4968 vom 30.11.2021) und tritt am 01.04.2022 in Kraft. Grundlage dazu war eine Vorlage des BMWi und eine danach erfolgte ergänzende Empfehlung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats. Nicht allen Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses wurde gefolgt und aus der Reform wurde ein Reförmchen.
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Nach 31% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 09/07/2020, Nr. 44429) weist die am 08.08.2020 vom BMWi veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2020 aus, dass 32% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten.
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Nach 28% im Vorjahr (siehe Vergabeblog.de vom 03/07/2019, Nr. 41394) weist die am 17.06.2020 vom BMWi veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2019 aus, dass 31% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung endeten.
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Nach 31% im Vorjahr weist die vom BMWi veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2018 aus, dass nur noch 28% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einer Rechnungskürzung enden.
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2017 des BMWi für geprüfte öffentliche Aufträge und Zuwendungen. Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 28% in 2010 und 2011, pendelt sich der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 29 und 31% ein.
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Es bleibt dabei – beinahe jede dritte Preisprüfung endet mit einer Rechnungskürzung. Zu einem ähnlichen Ergebnis wie in den Vorjahren kam auch die aktuell veröffentlichte Preisprüfstatistik 2016 des BMWi für geprüfte öffentliche Aufträge und Zuwendungen.
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Erst kürzlich habe ich über Vergabeblog den Aufsatz von Dr. Greiffenhagen zum Thema „Über die Befreiung des verkehrsüblichen Preises vom betriebssubjektiven Denken“ besprochen, Vergabeblog.de vom 18/12/2016, Nr. 28271. Beinahe zeitgleich ist Dr. Greiffenhagen im Alter von 82 Jahren verstorben.