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Der Preis darf auch bei einer Funktionalausschreibung nicht das einzige Zuschlagskriterium sein!
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 11.12.2013 – Verg 22/13) sorgt für etwas Klarheit beim Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – es rechtfertigt jedenfalls keine Defizite der Leistungsbeschreibung und schon gar nicht den Verzicht auf Vergabereife; zudem kommt abermals ein Paukenschlag aus Düsseldorf: Auch bei der Funktionalausschreibung ist ein reiner Preiswettbewerb unzulässig!