Bauleistungen
-
Der Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im Oktober 2021 um 3,4 % gegenüber Oktober 2020 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, stieg die Zahl der Beschäftigten im gleichen Zeitraum um 1,0 %. In den ersten zehn Monaten 2021 lag der Umsatz im Bauhauptgewerbe um 1,0 % höher als im Vorjahreszeitraum, die Zahl der Beschäftigten stieg um 1,5 %.
-
Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) gelten seit dem 01.01.2022 neue Regelungen für Vergabeverfahren des Bundes. Insbesondere sind danach Treibhausgasemissionen zwingend zu berücksichtigen. Die hierfür erforderlichen Informationen zum „ökologischen Fußabtritt“ der Beschaffung (beispielsweise bei der Ausschreibung von Rechenzentren oder mobilen Endgeräten) sind grundsätzlich von den Bietern einzuholen. Diese haben konkrete Angaben zum Energieverbrauch, aber auch zu den Treibhausgasemissionen ihrer Leistungen über den gesamten Lebenszyklus bereitzustellen.
-
Am 01. Dezember 2021 ist die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) in Kraft getreten und bindet seitdem die Berliner Verwaltung bei ihren Auftragsvergaben oberhalb eines geschätzten Auftragswerts von 10.000 Euro netto für Liefer- und Dienstleistungen sowie von 50.000 Euro für Bauleistungen.
-
Die auch im Jahr 2021 erneut von AHO, Bundesingenieurkammer und VBI beauftragte Umfrage zeigt nach Auffassung der Umfragesteller trotz der pandemiebedingten Rahmenbedingungen in Bezug auf die wirtschaftlichen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr 2020 ein überwiegend positives Bild. Insgesamt haben sich 653 Architektur- bzw. Ingenieurbüros an der Umfrage beteiligt, von denen 50,9 % der Architekturbüros und 44,7 % der Ingenieurbüros kleiner als fünf Personen sind. Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier.
-
Private Auftraggeber sind gemäß § 99 Nr. 4 GWB bei bestimmten oberschwelligen Bauvorhaben der Daseinsvorsorge an das EU-Vergaberecht gebunden, wenn diese überwiegend staatlich finanziert werden. Doch was gilt, wenn bei einem solchen Gesamtprojekt nur die zugehörigen Planungsleistungen oberhalb der Schwellenwerte liegen?
-
Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des von der Ampelkoalition vorgestellten Koalitionsvertrages. Vor allem die Schaffung eines eigenen Bundesbauministerium stieß auf positive Resonanz.
-
Der Vorhabenfinanzierung zu weit über 50 % folgt die Auftraggebereigenschaft. Nachdem ein Zoo das Vergaberecht dem eigenen Bekunden nach „freiwillig“ angewendet hat, musste die VK Westfalen korrigierend eingreifen. Zur freiwilligen Anwendung des Vergaberechts bei vorhabenbezogener Subventionsfinanzierung und dazu, wie die Vergabekammer dem Zoo ansonsten noch ins vergaberechtliche Gehege kam, der folgende Beitrag.
-
Öffentliche Auftraggeber müssen die von ihnen aufgestellten Eignungskriterien nach § 122 Abs. 4 S. 2 GWB in der Auftragsbekanntmachung, der Vorinformation oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung benennen. Die Vergabekammer des Landes Berlin hatte sich nunmehr mit der Frage zu befassen, ob nicht ordnungsgemäß benannte Eignungskriterien in Ausführungsbedingungen umgedeutet werden können.
-
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat ihre Ingenieurstatistik aktualisiert. Die Zusammenstellung gibt einen Überblick über die Ende Oktober 2021 verfügbaren offiziellen statistischen Daten über die Ingenieurberufe in der Bundesrepublik Deutschland. Grundlage für die Auswertung sind die Umsatzsteuerstatistik und die Dienstleistungsstatistik, die von DESTATIS regelmäßig veröffentlicht werden. Die Ingenieurstatistik ist über die BIngK abrufbar.
-
Die Bundesingenieurkammer hat gemeinsam mit weiteren in der „Klimarunde BAU“ zusammengeschlossenen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau Empfehlungen für die nächste Legislaturperiode verfasst.