Kategorie:
Bauleistungen
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Die Vergabekammer des Bundes stellt klar, dass sich Auftraggeber auf das mit Einreichung des Angebots geäußerte Leistungsversprechen eines Bieters verlassen dürfen. Sie stellt außerdem klar, dass dem Auftraggeber ein Ermessensspielraum zusteht, was die Prognose der Leistungsfähigkeit eines Bieters anbelangt. An die Vergleichbarkeit einer Referenz sind insofern auch keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, die referenzierten Leistungen müssen jenen nach Art und Umfang ähneln und nicht identisch sein.
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Aufgrund des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, dem sogenannten Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), müssen erfasste Unternehmen künftig erhöhte Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferketten beachten. Bei Sorgfaltspflichtverstößen droht Ihnen ein Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben.
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Die DB und die Unternehmen der Bauwirtschaft sehen es als gemeinsame Aufgabe, die durch die Hochwasserereignisse im Sommer 2021 beschädigte und in Teilen gänzlich zerstörte Eisenbahninfrastruktur schnellstmöglich wieder aufzubauen:
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„Wir sind mit einem Rekordauftragsbestand von etwa 56 Mrd. Euro in das Baujahr 2021 gestartet. Dann haben aber der Wintereinbruch und der Pendelrückschlag nach dem Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes sowie die fortbestehenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie den Start in das Baujahr 2021 zunächst deutlich eingebremst.
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Mit Blick auf die Bundestagswahl am 26. September und die danach neu zu bildende Bundesregierung hat der VBI die aus Verbandssicht wichtigsten Ziele bei der dringend gebotenen Novellierung der HOAI definiert.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Juni 2021 kalender- und saisonbereinigt 3,7 % niedriger als im Mai 2021.
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Im Juni 2021 hat der Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet, welches am 01. Januar 2023 in Kraft tritt.
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„Materialknappheit und weiter steigende Rohstoffpreise belasten weiterhin die Bauwirtschaft. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gibt es gerade bei wichtigen Bauprodukten keine Entwarnung. Vorhandene Lieferschwierigkeiten bei anhaltend hoher Nachfrage quer durch die Branchen treiben weiter die Preise,“
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein aktuelles Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung von Leistungen zur Bewältigung der Notlage in den Hochwasserkatastrophengebieten an die Bundesressorts, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände versandt. In dem Rundschreiben zeigt das BMWi Möglichkeiten auf, wie in schnelles Handeln in dieser Botlage unter Beachtung des Vergaberechts erfolgen kann:
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Die Aufräum- und Ordnungsarbeiten in den vom Hochwasser betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dauern an. Aus diesem Grund hat der Zentralverband Deutsches Baugewerbe eine Praxishilfe zum Umgang mit Bauschäden durch Hochwasser veröffentlicht.












