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Bauleistungen
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Die Aufräum- und Ordnungsarbeiten in den vom Hochwasser betroffenen Regionen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dauern an. Aus diesem Grund hat der Zentralverband Deutsches Baugewerbe eine Praxishilfe zum Umgang mit Bauschäden durch Hochwasser veröffentlicht.
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Rheinland-Pfalz hat für die von den verheerenden Hochwasserschäden betroffenen Kommunen das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt (siehe Vergabeblog.de vom 20/07/2021, Nr. 47494). Mit einem gemeinsamen Runderlass vom 04.08.2021 folgt NRW dem Land Rheinland-Pfalz und setzt für Vergabeverfahren, die im Zusammenhang zu der Unwetterkastrophe stehen, die UVgO sowie die VOB/A – 1. Abschnitt aus. Im Übrigen werden Hinweise für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zusammengefasst.
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In einem offenen Brief wendet sich der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) zur Hochwasserkatastrophe an die Bundesminister Scheuer und Scholz. Die zentrale Forderung: schnellere Planung und Vergabe!
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„Der faire Wettbewerb ist eine der zentralen Vorteile des europäischen Binnenmarktes. Werden aber große Infrastrukturprojekte aus EU-Mitteln finanziert und dann von chinesischen Staatskonzernen gebaut, kann von fairem Wettbewerb keine Rede mehr sein.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe war nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2021 kalender- und saisonbereinigt 1,3 % niedriger als im April 2021.
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Straßen, Brücken und Tunnel in Deutschland sind einer hohen Belastung ausgesetzt, sie müssen daher ständig ausgebessert, in Stand gesetzt oder – wie aktuell die Salzbachtalbrücke auf der A66 bei Wiesbaden – kurzfristig gesprengt und neu gebaut werden. Die Bauherren
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Zahl der Beschäftigten um 2,2 % gegenüber Vorjahresmonat gestiegen – Umsatz im Bauhauptgewerbe, April 2021 +3,6 % zum Vorjahresmonat, Beschäftigte im Bauhauptgewerbe, April 2021 +2,2 % zum Vorjahresmonat.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) ist der Auffassung, dass Architektenleistungen stets im Leistungswettbewerb vergeben werden sollten, da sie im Vorhinein nicht eindeutig beschrieben werden können. Nur so ließe sich verhindern, dass sich ein Auftraggeber durch die Auswahl des billigsten Angebots schlechte Planung einkauft. Das gelte ganz besonders nach der Neufassung der HOAI zum 1.1.2021. Die BAK Arbeitsgruppe Leistungswettbewerb hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht und möchte konkrete Vorschläge und Vorlagen zur Verfügung stellen.
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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Erzeugerpreise für Baustoffe wie Holz, Stahl oder Dämmmaterialien deutlich: Konstruktionsvollholz verteuerte sich im Mai 2021 um 83,3 % im Vergleich zum Vorjahresmonat, Dachlatten um 45,7 % und Bauholz um 38,4 %. Nicht nur die gestiegenen Holzpreise, auch die Stahlpreise treiben die Kosten auf dem Bau in die Höhe:
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Als relativ junges Rechtsgebiet weist das Vergaberecht viele nicht abschließend diskutierte und durch die Nachprüfungsinstanzen nicht „durchentschiedene“ Rechtsfragen auf. Gleichzeitig haben sich aber einige handfeste vergaberechtliche Mythen etabliert, die auf den ersten Blick mit einer nahezu unumstößlichen Gewissheit daherkommen, die jedoch bei einem genauerem Blick ins Detail schnell verfliegt. Einer dieser Mythen betrifft den § 3 Abs. 9 VgV und lautet:












