Bauleistungen
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Unter dem Titel: „EU-Parlament Europäisches Lieferkettengesetz beschlossen“, berichtet die Tagesschau, dass das EU-Parlament dem Lieferkettengesetz zugestimmt hat. Dieses verpflichtet europäische Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten einzuhalten. Gegen das EU-Lieferkettengesetz hatte sich zuletzt auf nationaler Ebene Widerstand gebildet. Noch am 23.04. appeliierte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe das EU-Lieferkettengesetz abzulehnen.
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Gegenstand der Entscheidung des OLG Rostock ist insbesondere die Frage, ob das Kartellvergaberecht anwendbar ist, wenn die öffentliche Hand den Abschluss eines Pachtvertrags beabsichtigt, mit dem auch Leistungspflichten des Pächters abseits des originären Grundstücksgeschäfts verbunden sind. Des Weiteren behandelt die Entscheidung in prozessualer Hinsicht die Thematik, wann die Verweisung eines nicht statthaften Nachprüfungsantrags an ein ordentliches Gericht erfolgen kann.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Januar 2024 gegenüber Dezember 2023 kalender- und saisonbereinigt um 7,4 % zurückgegangen. Im Tiefbau nahm der Auftragseingang um 3,1 % ab, im Hochbau um 12,0 %. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2023 stieg der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 1,3 %. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. (ZDB), die Autobahn GmbH des Bundes und die DEGES GmbH haben eine gemeinsame Erklärung zur Nutzung des BIM-Leistungskatalogs unterzeichnet.
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Der öffentliche Auftraggeber kann sich in die Anforderung des Formblatts 223 (Aufgliederung der Einheitspreise) nach Angebotsabgabe vorbehalten. Die Aufgliederung der Einheitspreise betrifft auch solche Leistungen, für deren Ausführung Nachunternehmer vorgesehen sind. Dies ist nicht unverhältnismäßig. Wird das Formblatt 223 nur teilweise ausgefüllt, fehlen die geforderten Angaben bzw. Erklärungen. Eine Nachforderung der unterbliebenen Angaben kommt in diesem Fall nicht in Betracht. Denn die Möglichkeit der Nachforderung besteht nur in Bezug auf Unterlagen, die bereits mit dem Angebot einzureichen sind.
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Ob Gerichte, Polizeipräsidien, Justizvollzugsanstalten oder Hochschulen – der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) betreut mehr als 4000 Gebäude. Bei der Unterhaltung und beim Betrieb der landeseigenen Liegenschaften arbeitet er konstruktiv mit den regionalen mittelständischen Firmen zusammen. Diese Kooperation wird nun weiter intensiviert. Dafür schließen der BLB NRW und der Branchenverband Handwerk NRW eine neue Vergabevereinbarung ab.
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat eine Stellungnahme zu den Grundlagen für die Lebenszyklusanalyse von Gebäuden abgegeben. Die Architekten und Architektinnen fordern die Erhöhung der Anzahl der EPD-Datensätze und Weiterentwicklung von ÖKOBAUDAT und eLCA-Rechentool.
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Ergeht ein Zuwendungsbescheid unter der Auflage der Einhaltung des Vergaberechts und hat der Zuwendungsempfänger in einem Vergabeverfahren einen Bieter ungeachtet der Nichtvorlage von im Hinblick auf Nachunternehmer nachgeforderten Erklärungen nicht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor. Dieser zwingt im Regelfall zum Widerruf der Zuwendung, sofern nicht
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Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (siehe Vergabeblog.de vom 28/02/2023, Nr. 52699 zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht nach Auffassung der Kammern und Verbände der planenden Berufe große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dass die Beschaffung von Planungsleistungen im Wege einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung vergaberechtlich statthaft ist, belegt eine gutachterliche Einschätzung, die von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben wurde.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Jahr 2023 um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Mit einem Volumen von 102,3 Milliarden Euro lag der Auftragseingang nominal (nicht preisbereinigt) 3,3 % über dem Vorjahresniveau und damit erstmals im dreistelligen Milliardenbereich, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die unterschiedliche Entwicklung von realen und nominalen Werten ist auf die zu Beginn des Jahres deutlich gestiegenen Baupreise zurückzuführen.