Bauleistungen
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Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat eine Stellungnahme zu den Grundlagen für die Lebenszyklusanalyse von Gebäuden abgegeben. Die Architekten und Architektinnen fordern die Erhöhung der Anzahl der EPD-Datensätze und Weiterentwicklung von ÖKOBAUDAT und eLCA-Rechentool.
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Ergeht ein Zuwendungsbescheid unter der Auflage der Einhaltung des Vergaberechts und hat der Zuwendungsempfänger in einem Vergabeverfahren einen Bieter ungeachtet der Nichtvorlage von im Hinblick auf Nachunternehmer nachgeforderten Erklärungen nicht aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, liegt ein Vergaberechtsverstoß vor. Dieser zwingt im Regelfall zum Widerruf der Zuwendung, sofern nicht
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Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (siehe Vergabeblog.de vom 28/02/2023, Nr. 52699 zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht nach Auffassung der Kammern und Verbände der planenden Berufe große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dass die Beschaffung von Planungsleistungen im Wege einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung vergaberechtlich statthaft ist, belegt eine gutachterliche Einschätzung, die von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben wurde.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist im Jahr 2023 um 4,4 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Mit einem Volumen von 102,3 Milliarden Euro lag der Auftragseingang nominal (nicht preisbereinigt) 3,3 % über dem Vorjahresniveau und damit erstmals im dreistelligen Milliardenbereich, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die unterschiedliche Entwicklung von realen und nominalen Werten ist auf die zu Beginn des Jahres deutlich gestiegenen Baupreise zurückzuführen.
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Der EuGH hat im Zusammenhang mit wesentlichen Auftragsänderungen einerseits entschieden, dass eine Auftragsänderung auch ohne Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung gegeben sein kann und andererseits wenig überraschend festgestellt, dass der Umstand, dass ein gewöhnliches Wetter herrscht, nicht zur Verlängerung vertraglich vereinbarter Ausführungsfristen berechtigt. Praktische Konsequenzen für öffentliche Auftraggeber lassen sich trotzdem daraus ableiten.
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Zum 1. Januar 2024 wurden die Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweitert. Damit sind diese Unternehmen dazu angehalten, den Anforderungen des LkSG hinsichtlich Menschenrechte, Umweltschutz- und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten nachzukommen.
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Wie bei der letzten umfassenden HOAI Novelle 2013 sind auch im Rahmen des aktuellen Reformverfahrens gutachterliche Prozesse vorgesehen. Mit der Evaluierung der Leistungsbereiche der HOAI werden Anpassungen der Leistungsbilder und der Regelungen der Teile 1 bis 4 vorgeschlagen.
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Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und seine Mitgliedsverbände vertreten rund 2.000 vorwiegend familiengeführte Unternehmen des bauindustriellen Mittelstands und sind sich nach eigenen Angaben ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst. Das aktualisierte Positionpapier soll aufzeigen, wie die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben kann, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen.
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Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im November 2023 gegenüber Oktober 2023 kalender- und saisonbereinigt um 7,4 % gesunken. Die Entwicklung war dabei zweigeteilt: Während der Auftragseingang im Tiefbau um 15,1 % abnahm, stieg er im Hochbau um 1,6 %. Auch innerhalb des Hochbaus entwickelten sich die Bauarten sehr unterschiedlich: Während der Wohnungsbau um 6,8 % zurückging, stieg der Hochbau ohne Wohnungsbau um 7,2 % gegenüber dem Vormonat.
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„Es mangelt nicht an Aufgaben, es mangelt an Aufträgen – insbesondere im Wohnungsbau.“ Zu diesem Ergebnis kommt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) in seiner aktuellen Herbstumfrage. Für den öffentlichen Bau rechnet der Verband im Hochbau 2023 mit einem Umsatzplus von knapp 4 %, für den Tiefbau einen Rückgang um gut knapp 3 %.