Bauleistungen
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Für eine Streitigkeit um die Vergabe einer Konzession für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte (KITA) im Unterschwellenbereich ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Bei unterschwelligen Ausschreibungen im Vergaberecht ist der Primärrechtsschutz nicht ausgeschlossen, wenn der erfolglose Bieter rechtzeitig von der Vergabe erfährt. Grenze des Primärrechtsschutzes ist allerdings der wirksam erteilte Zuschlag. Insofern kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an. Auch bei unterschwelligen Konzessionsvergaben im Kindertageseinrichtungsrecht beschränkt sich das Recht des Mitbewerbers auf den Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG.
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Bei der Verwendung von Alternativpositionen im Leistungsverzeichnis ist es erforderlich, dass der Auftraggeber eine Entscheidung über die auszuführende Alternative nach Eingang der Angebote und vor Zuschlagsentscheidung trifft. In die Angebotswertung zur Bestimmung des wirtschaftlichen Angebotes darf nur die Alternativposition eingestellt werden, welche tatsächlich zur Ausführung kommt.
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Die Bundesregierung bekennt sich nach eigener Aussage weiterhin zur Einführung der Methode BIM (Building Information Modeling) im Bundeshochbau und Bundesinfrastrukturbau.
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Unter welchen Voraussetzungen kann eine mangelnde Finanzierbarkeit ein schwerwiegender Grund im Sinne des Aufhebungsgrunds nach § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A darstellen? Und wie ist die vorausgehende Kostenschätzung rechtssicher durchzuführen?
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Trotz eines weniger als im Vorjahr zur Verfügung stehenden Arbeitstages, haben die Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes im September ihre Leistung gegenüber dem Vorjahresmonat um ca. 2 % erhöht.
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Am 13.11.2018 tagte der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Dem Vergabeblog liegen bereits erste Hinweise zu den Ergebnissen der Tagung vor. Danach darf mit folgenden Änderungen gerechnet werden: