Kategorie:
Bauleistungen
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Reicht ein Bieter nach einem ersten Angebot innerhalb der Angebotsfrist ein weiteres Angebot ein, ist das in der Regel nicht als weiteres Hauptangebot, sondern als Angebot verbunden mit der stillschweigenden Rücknahme des zeitlich frühen Angebots auszulegen.
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Große Sorgfalt müssen Auftraggeber im Rahmen der Angebotswertung nicht nur auf die Bewertung qualitativer Aspekte legen, wie die aktuelle Debatte um die Schulnoten-Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zeigt. Auch solche Kriterien, die sich grundsätzlich arithmetisch und damit rein rechnerisch darstellen lassen, können in der Praxis der Vergabestellen Schwierigkeiten bereiten.
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Bei vermeintlichen Unterkostenangeboten ist der Auftraggeber verpflichtet, gezielte positions- und titelbezogene Fragen zur Aufklärung eines objektiv ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu stellen.
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Grundsätzlich ist es für den öffentlichen Auftraggeber bis zum Zuschlag möglich, in die Eignungsprüfung erneut einzusteigen, wenn neue objektive Gründe dafür vorliegen.
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Am 16. Februar 2017 findet in Berlin der 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Zur Vorbereitung und Auswahl der angebotenen Workshops stellen die Referenten ihren Workshop im Vorfeld des Kongresses vor; heute der Workshop: „Effiziente Beschaffung von Planungsleistungen durch Rahmenverträge“.
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Die ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswertes nach § 3 VgV stellt den Rechtsanwender wiederholt vor schwierige Abgrenzungsfragen. Insbesondere stellt sich die Frage, welche Einzelaufträge einem Gesamtauftrag zuzurechnen sind, so dass sie in der Summe den Gesamtauftragswert bilden. Im Bereich der Vergabe von Bauleistungen musste das OLG Köln eine solche Frage für den Fall beantworten, dass der öffentliche Auftraggeber beabsichtigte, Leistungen in verschiedenen Abschnitten ausführen zu lassen.
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Die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung gilt auch im Unterschwellenbereich. Das Vorliegen einer Ausnahme ist zu begründen und zu dokumentieren. Zuschlagskriterien müssen nach Ansicht der VK auch im Unterschwellenbereich in sämtlichen Ausschreibungen bekanntgemacht werden.
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Alles neu, Alles besser? Diese Frage stellen wir im Rahmen der Podiumsdiskussion auf dem 1. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) am 16.2.2017 in Berlin. Es diskutieren Reinhard Janssen, Referatsleiter, Recht des Bauwesens, Öffentliches Auftragswesen, im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und Vorsitzender des Hauptausschusses Allgemeines im DVA, Detlef Vadersen, Referent für öffentliches Auftragswesen im Sächsisches Staatsministerium der Finanzen, Ina Witten vom Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V und Prof. Dr. Ralf Leinemann, Rechtsanwalt und Partner bei Leinemann Partner Rechtsanwälte. Das ausführliche Programm der Tagung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.bau-vergabetag.de.