Bauleistungen
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Die VOB/A 2016 verlangt in ihrem 1. Abschnitt – anders als § 16d Abs. 2 Nr. 2 VOB/A-EU 2016 im 2. Abschnitt – keine förmliche Angabe der einzelnen Wertungskriterien in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen. Im Gegensatz zum 1. Abschnitt der VOB/A 2016 verpflichtet hingegen § 16 Abs. 7 VOL/A (1. Abschnitt) den Auftraggeber die Zuschlagskriterien spätestens in den Vergabeunterlagen zu nennen.
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Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg begrüßt den Entwurf des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Landtag Brandenburg zur Anhörung vorliegt.
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Die Bundestagsfraktion von Bündiss 90/Die Grünen will Großprojekte künftig in geordneteren Bahnen abwickeln. In einem Antrag (18/8402) verweist die Fraktion unter anderem auf die negativen Erfahrungen mit der Hamburger Elbphilharmonie und dem Bau des Berliner Flughafens.
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Regelmäßig gelangen Großbauprojekte in Deutschland durch Kostenexplosionen und langgezogene Bauzeiten in die Schlagzeilen: Wie berichtet (Vergabeblog.de vom 08/08/2015, Nr. 23225), wurde anhand der letztjährigen Studie der Hertie School of Governance folgendes festgestellt: Bei 170 untersuchten Großbauprojekten beträgt bei 119 abgeschlossenen Projekten die Kostensteigerung pro Vorhaben durchschnittlich 73 Prozent. Bei 51 noch laufenden Projekten beträgt die Kostensteigerung bereits jetzt schon je Projekt +41 Prozent zu den geplanten Kosten.
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Anspruch des Bieters auf Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses, wenn sein preisgünstigstes Angebot zu Unrecht vom Vergabeverfahren ausgeschlossen wird.