Bauleistungen
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Das VHB setzt die VOB Teile A und B um und schafft die Voraussetzung für eine einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Es wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht geht auch eine Änderung des VHB einher.
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Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie hat in Berlin Dipl.-Ing. Peter Hübner, Mitglied des Vorstands der STRABAG AG, Köln, zum Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie gewählt.
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Zur Abgrenzung von Hauptangeboten und Nebenangeboten sowie zum Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Weicht ein Angebot von einer technischen Spezifikation ab, kann es sich gleichwohl um ein zulässiges Hauptangebot handeln, wenn
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„Die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand hat sich zwei Jahre nach Inkrafttreten des ‚Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr‘ wieder verschlechtert – und das, obwohl das Gesetz eigentlich doch mehr Zahlungsdisziplin bringen sollte.“
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„Wir freuen uns, dass unsere Betriebe nicht noch eine weitere Zertifizierung vorweisen müssen, um öffentliche Aufträge zu erlangen“, erklärten Ursula Heinen-Esser, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Garten- und Landschaftsbau, und Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
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Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Vergaberechtsreform fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) die Gewährleistung der weiteren Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1, bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes.
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Mit Blick auf das Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am heutigen Tag fordert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dass die weitere Anwendbarkeit der VOB/A, Abschnitt 1 bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes gewährleistet bleiben muss.