Bauleistungen
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Das deutsche Bauhauptgewerbe schließt das Baujahr 2015 mit einem Umsatzplus von 1,6 % ab. Damit bleibt das Jahresergebnis nur wenig hinter der Verbandsprognose zu Jahresbeginn 2015 von plus 2 % zurück.
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Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe: „Was jetzt mit der sogenannten Chain of Custody geplant ist, übersteigt jegliches Maß.“ So sind Zimmereibetriebe und Holzbauunternehmen danach verpflichtet, nur zertifiziertes Holz zu verwenden (und dieses nachzuweisen), wenn sie Aufträge des Bundes übernehmen wollen.
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Auftraggeber behalten sich manchmal vor, bestimmte Erklärungen oder Nachweise erst nach Angebotsabgabe anzufordern. Nicht selten bestimmen sie dann eine Frist zur Vorlage von sechs Kalendertagen. Nach einer jüngeren Entscheidung des OLG Celle ist hier Vorsicht geboten.
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Die Stadt Regensburg (Vergabeamt) hat dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit der audrücklichen Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung zwei von ihr im Rahmen ihres Qualitätsmanagements ausgearbeitete Leitfäden zum VOB-Submissionstermin übersandt.
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Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe), müssen vor dem Zuschlag z.B. weder einen Kooperationsvertrag mit diesen Unternehmen abschließen noch eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Solche einschränkenden (Form-)Vorgaben in den Vergabeunterlagen zum Nachweis bei der Eignungsleihe verstoßen gegen europäisches Vergaberecht, so der EuGH.
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Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. „Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen“.
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Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Bieters aus § 241 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen Rücksichtnahmepflichten durch Zuschlag bei rechtlich erheblichem Kalkulationsirrtum im Angebot des Bieters.
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Wenn es eine Hitparade der praxisrelevantesten vergaberechtlichen Streitthemen gäbe, dann würde die Frage nach der Reichweite des Anspruchs auf Nachforderung sicherlich einen der vorderen Plätze belegen. Die unterschiedlich gefassten Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen lassen verschiedene Fragen offen.