Bauleistungen
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Bieter, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe), müssen vor dem Zuschlag z.B. weder einen Kooperationsvertrag mit diesen Unternehmen abschließen noch eine gemeinsame Gesellschaft gründen. Solche einschränkenden (Form-)Vorgaben in den Vergabeunterlagen zum Nachweis bei der Eignungsleihe verstoßen gegen europäisches Vergaberecht, so der EuGH.
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Das deutsche Handwerk hat davor gewarnt, nach der Modernisierung des Vergaberechts auch die Vergabe von Aufträgen im Baubereich in das neue Recht einzubeziehen. „Im Baubereich bestehen andere Rahmenbedingungen als bei Lieferungen und Dienstleistungen, die in jedem Fall eine separate Regelung in einer Vergabe- und Vertragsordnung rechtfertigen“.
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Zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs des Bieters aus § 241 Abs. 2 BGB wegen Verstoßes des Auftraggebers gegen Rücksichtnahmepflichten durch Zuschlag bei rechtlich erheblichem Kalkulationsirrtum im Angebot des Bieters.
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Wenn es eine Hitparade der praxisrelevantesten vergaberechtlichen Streitthemen gäbe, dann würde die Frage nach der Reichweite des Anspruchs auf Nachforderung sicherlich einen der vorderen Plätze belegen. Die unterschiedlich gefassten Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnungen lassen verschiedene Fragen offen.
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Zur Frage, ob ein Spielraum der Bieter bei der Angebotslegung, wie z.B. bei der Verwendung von funktionalen Leistungsbeschreibungen, Auswirkungen auf die Gestaltung der Zuschlagskriterien hat.
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Die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) wurden am 19. Januar im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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Im Gespräch mit der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Barbara Hendricks, erörterten die Bauspitzenverbände wichtige Positionen zu VOB und Bauvertragsrecht, zur Deregulierung im Bauproduktenrecht und zur Ressourceneffizienz durch Kreislaufwirtschaft, speziell durch die Anforderungen zur neuen Mantelverordnung. Die Postionen waren auch Thema der gemeinsamen Pressekonferenz am 13. Januar 2016.
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Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts durch den Deutschen Bundestag hat der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Rechtsanwalt Felix Pakleppa, in Berlin erklärt:
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Am 21.10.2015 konnte eine wichtige Grundsatzentscheidung zur Frage von Aufklärungspflichten in der Angebotswertung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erstritten werden.