Kategorie:
Bauleistungen
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Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 15.03.2013 – 1 Verg 4/12 zu einer bislang noch nicht obergerichtlich geklärten und in der Praxis hoch relevanten Frage Stellung bezogen. Es geht um die vergaberechtliche Einordnung sog. „gemischter Interessen“ an einem einheitlichen Bauvorhaben, das auf zuvor von der öffentlichen Hand veräußerten Grundstücken realisiert werden soll. Der Vergabesenat kommt zu dem Ergebnis, dass ein vorgelagerter Grundstückskaufvertrag nicht dadurch vergabepflichtig wird, dass parallel zu einem überwiegend privaten Bauvorhaben auch ergänzende Teilbauleistungen im sog. „unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse“ der öffentlichen Hand zu erbringen sind.
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Die deutsche Bauindustrie warnt vor einem weiteren Verfall der Nettoinvestitionsquote in Deutschland: Der Rückgang innerhalb von zwei Jahrzehnten von 11 % im Jahr 1991 auf nur noch 2,5 % im Jahr 2012 sei dramatisch. Investitionsblockaden müssten überwunden und Investitionen künftig wieder mutiger angegangen werden. Dazu müsste auch in der Bevölkerung mehr Akzeptanz für große Investitionsvorhaben geschaffen werden. Diese Forderungen erhob der Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, anlässlich der Vorstellung des Parlamentarierbriefes seines Verbandes zur Bundestagswahl 2013 im Rahmen des diesjährigen Tages der Deutschen Bauindustrie.
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Die Untersuchung der Zahlungsmoral öffentlicher Bauauftraggeber ist immer wieder ein Kritikpunkt seitens der Bauverbände, die in regelmäßigen Abständen einen Vergleich zur Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber im Vergleich zu privaten Auftraggebern bei ihren Unternehmen starten.
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Sie finden das aktuelle Allgemeine Rundschreiben Nr. 7/2013 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) kostenlos zum Abruf im Mitgliederbereich des DVNW.
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Ein Gastbeitrag von RA Dr. Matthias Krist, KDU Krist Deller & Partner Mit dem vor kurzem veröffentlichten Rundschreiben ARS Nr. 7/2013 hat das BMVBS für alle europaweiten Vergabeverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundesfernstraßenverwaltung neue einheitliche Regularien für die Zulassung von Nebenangeboten aufgestellt.
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Wie sollen Vergabeverfahren und Wettbewerbe geregelt werden? Wie werden illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bekämpft? Gehören 1-Euro-Jobs auf dem Bau abgeschafft? So lauten einige Fragen, die dem Positionspapier der Verbände der Wertschöpfungskette Bau zur Bundestagswahl zugrunde liegen. Darin behandelt die Initiative von 13 Verbänden über 20 Themenkomplexe und formuliert jeweils konkrete Forderungen an die Politik.
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Wegen Nichtgewährung des Mindestlohns wurden im vergangenen Jahr im Bauhauptgewerbe und dem Baunebengewerbe 1.690 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13206) mit.
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Die Elbphilharmonie: Die Gesamtkosten werden sich nach aktueller Schätzung auf 789 Millionen Euro belaufen – mehr als zehnmal so viel wie ursprünglich veranschlagt. Nun erkauft sich Hamburg Planungssicherung zur Fertigstellung bis Herbst 2016, in dem es auf alle Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen gegenüber dem Auftragnehmerkonsortium aus Hochtief und der Commerzbank verzichtet. Bis zum 30.6. soll die Bürgerschaft zustimmen, der die Details dieses Kuhhandels mit Hinweis auf “Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse” vorenthalten werden sollten. Den Beitrag auf SPIEGELONLINE lesen.
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Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat am 25. April das heftig kritisierte Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet. „Wider besseren Willens wird aus ideologischen Gründen ein Bürokratievermehrungsgesetz abgesegnet, das einen Schlag ins Gesicht aller Bauunternehmer im Land darstellt. Und Baukosten unnötig und spürbar verteuern wird“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes Schleswig-Holstein, Georg Schareck, nach der Landtagsentscheidung.
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Ein Gastbeitrag von RAin Aline Fritz, FPS Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt Ist das Bauvergabeverfahren erst mal erfolgreich abgeschlossen worden, fängt die Arbeit für die Auftraggeber meistens erst richtig an: Selbst bei sehr guter und gewissenhafter Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen lassen sich im Normalfall Nachträge gerade bei großen Bauprojekten nicht vermeiden. Sind viele Unternehmen in verschiedenen Gewerken tätig, kommt es auch immer wieder zu Behinderungen und Verzögerungen, mit entsprechenden Forderungen der betroffenen Auftragnehmer. Gerade bei Änderungen des Bauentwurfs bzw. sonstigen Anordnungen des Auftraggebers, die zu Mehrvergütungsansprüchen der Auftragnehmer führen, empfiehlt es sich, genauer zu prüfen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen der aktuelle Auftragnehmer mit dem Nachtrag beauftragt werden darf. Der vorliegende Beitrag stellt anhand konkreter Beispiele den Meinungsstand zusammen und stellt die Regelungen zu Vertragsänderungen in der neuen Vergaberichtlinie vor.