Gesundheits- & Sozialwesen
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Die zur Überprüfung der umstrittenen Beschaffung von Corona-Schutzmasken eingesetzte Sonderbeauftragte Margaretha Sudhof soll sich zunächst mit dem sogenannten Open-House-Verfahren von 2020 befassen. Die Überprüfung solle möglichst auch Erkenntnisse im Sinne der Beschäftigten im Bundesgesundheitsministerium (BMG) für handlungssichere, transparente Strukturen der Beschaffung insbesondere in Krisenzeiten aufzeigen, heißt es in der Antwort (20/12863) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12618) der Unionsfraktion.
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Der Zusammenschluss mehrerer Bieter zu einer Bietergemeinschaft ist überaus praxisrelevant, insbesondere in komplexen und/oder großvolumigen Vergabeverfahren, unterliegt jedoch wettbewerbsrechtlichen Grenzen. Der VGH Bayern hat kürzlich zu der Zulässigkeit horizontaler Bietergemeinschaften in einer Sonderkonstellation, der Vergabe von Rettungsdienstleistungen, entschieden, dass horizontale Bietergemeinschaften für einen Wettbewerbsverstoß sprechen.
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Der Gesundheitsausschuss hat sich in zwei Sondersitzungen mit der Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums sowie mit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken während der Corona-Pandemie befasst.
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Das BMG beschaffte zu Beginn der Corona-Pandemie 5,7 Milliarden Schutzmasken im Wert von 5,9 Milliarden Euro, obwohl der Bedarf viel geringer war. Fazit des aktuellen Berichts des Bundesrechnungshofs (BRH): Es fehlte jegliche Mengensteuerung.
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Im Zusammenhang mit dem sogenannten „Open-House“-Verfahren zur Beschaffung von Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie sind nach Angaben der Bundesregierung noch rund 100 Klagen „rechtshängig“. Es seien bisher rund 80 Vergleiche geschlossen worden, heißt es in der Antwort (20/11404) der Bundesregierung
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Kurz vor Ostern hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein Rundschreiben zur Auslegung des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Ausnahme für Rettungsdienste) erlassen. In diesem erläutert das Ministerium, dass diese Bereichsausnahme sich nicht auf die bundes- bzw. landes-rechtlich anerkannten Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen beschränkt.
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Unter dem Titel: „Bundesrechnungshof rügt Lauterbach-Ministerium bei Corona-Impf-Kampagne“ veröffentlicht die Welt einen investigativen Beitrag. Darin geht es um einen Verstoß gegen Vergaberecht durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zur Beauftragung der rund 600.000-Euro kostenden Impfkampagne: „Ich schütze mich“. Nach Prüfungen des Bundesrechnungshofes sei gegen Vergaberecht und Geheimschutz verstoßen worden. Das BMG sei anderer Auffassung.
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Der Bund übernahm ab März 2021 die Kosten für die sogenannten Bürgertests und auch für PCR-Tests. Trotz der hohen Kosten von mehreren Milliarden Euro ließ sich das BMG erst auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes (BRH) im Jahr 2022 Berichte über die Prüftätigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen vorlegen. In einer Kontrollprüfung stellt der BRH nun fest: Die Abrechnungsprüfung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück.
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Die Bereichsausnahme Gefahrenabwehr/Rettungsdienst ermöglicht, einen Mehrwert für den Bevölkerungsschutz einzufordern.
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Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage in analoger Anwendung des § 131 Abs 1 Satz 3 Sozialgerichtsgesetz (SGG) hatte das Bundessozialgericht darüber zu entscheiden, ob die Ausschreibung für Integrationshelfer an Schulen für Kinder mit Behinderung gemäß den §§ 97 ff. des GWB rechtmäßig war.