Gesundheit
-
Mit einer aktuellen Pressemitteilung pocht auf die AOK-Baden-Württemberg aufzusätzliche Vergabekriterien bei Antibiotika-Ausschreibungen. Umweltschutz und Versorgungssicherheit dürfen nicht auf der Strecke bleiben, so der Vorstandsvorsitzender der AOK-Baden-Württemberg und Federführer der AOK-Gemeinschaft für die bundesweiten Generikaverträge Bauernfeind. Die AOK unterlag jüngst in einem Nachprüfungsverfahren vor der VK Bund (siehe die gestrige Besprechung auf Vergabeblog.de vom 01/03/2021, Nr. 46390).
-
In einem gestern (Donnerstag) veröffentlichten Interview mit der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die gemeinsame europäische Impfstoffbeschaffung gegen Kritik verteidigt. Alle 27 EU-Staaten, ob klein oder groß, hätten Zugang zu einem sicheren Impfstoff. „Wir haben auf die richtigen Impfstoffe gesetzt und massiv investiert. Drei von diesen Impfstoffen sind schon zugelassen, zwei weitere dürften bald hinzukommen.“
-
Die Bundesregierung betont, dass die 27 Mitgliedstaaten der EU bei der gemeinsamen Beschaffung von Impfstoffen gegen COVID-19 solidarisch handeln.
-
Die Bundeskanzlerin hat in ihrem TV-Interview auf ARD am 02.02.2021 zurückblickend die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie in Deutschland als gut bewertet (Merkel im ARD-Interview, Tagesschau). Ihr Ausspruch: „Ich glaube, dass im Großen und Ganzen nichts schief gelaufen ist“, wird nicht von Allen geteilt. So liegt Deutschland im Vergleich vor Ländern wie Israel oder das Vereinigte Königreich deutlich zurück, was die Durchimpfung der Bevölkerung angeht. Eingekauft wurde der Impfstoff bekanntermaßen „zentral“ über die EU-Kommission. Im Handelsblatt vom 25.01.2021 bezeichnete Gerd Kerkhoff die Beschaffung als ein „Vollversagen“ und gibt der EU die Note 6 („ungenügend“) (siehe Vergabeblog.de vom 02/02/2021, Nr. 46283) und in einem Podcast von Capital vom 02.02.2021 ruft er nach einem „Beschaffungsminister“. Der Geschäftsführer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), Marco Junk, sprach dazu mit Rechtsanwalt Dr. Roderic Ortner, da dieser seit vielen Jahren nicht nur deutsche Behörden, sondern auch internationale Organisation bei ihren Beschaffungen berät und ein ausgewiesener Experte der Beschaffungsregeln der EU Institutionen ist.
-
Verschiedene Medien berichten, dass das Land beabsichtigt, mehr als 50 Millionen FFP2-Masken kaufen (Bspw. NTV „Über 50 Millionen Masken für Schulen, Kitas und Pflegeheime“). Die 53,8 Millionen Mund-Nase-Bedeckungen sollen Schulen, Kitas, Impfzentren und Pflege- und Behinderteneinrichtungen zugutekommen. „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ berichten, dass zudem noch 3,9 Millionen OP-Kittel und 13,5 Millionen Schutzhandschuhe bestellt werden würden. Der Gesamtbetrag soll sich auf mehr als 96 Millionen Euro belaufen.
-
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verlangt vom Pharmaunternehmen AstraZeneca Planungssicherheit über die vertraglich vereinbarten Impfstoff-Lieferungen – auch aus den Werken in Großbritannien.
-
Hätten Vergabegesetze unter dem Dach des Infektionsschutzgesetzes geändert werden sollen? Gerd Kerkhoff wirft in einem Interview mit dem Handelsblatt der Bundesregierung bei der Beschaffung von Vakzinen Versäumnisse vor. Finanzielle Bonusregelungen hätten Anreize für zügigere Impfstofflieferungen setzen können. Das Handelsblatt titelt: „„Das ist ein Vollversagen“ – Beschaffungsexperte kritisiert Impfstoff-Einkauf der EU“.
-
Unter dem Titel: „Maskenbeschaffung: Spahn beschäftigt zahlreiche Anwälte“ berichtet die Berliner Zeitung, dass auf Ministerienanfrage der Linken beim Landgericht Bonn mit Stand 5. Januar 58 Klagen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken und einem Streitwert von insgesamt 142 Millionen Euro anhängig gewesen seien. Zeitweise seien rund 50 Rechtsanwälte des Beratungsunternehmens Ernst&Young (EY Law) mit der Angelegenheit befasst gewesen.
-
Verfassungsbeschwerde aus Sachsen-Anhalt gegen die Neuregelung der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr scheitert an Subsidiaritätsvorgabe – die Umsetzung der Bereichsausnahme Rettungsdienst/Gefahrenabwehr in den Bundesländern nimmt Fahrt auf. Sachsen-Anhalt gehörte zu den ersten Ländern, die im Landesrettungsdienstrecht auf die 2016 eingeführte Bereichsausnahme vom Vergaberecht in § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB reagierten. Die Verfassungsbeschwerde privater Anbieter direkt gegen das Landesgesetz scheiterte. Es muss zuerst der normale Rechtsweg beschritten werden, falls die gewünschten Konzessionen nicht erteilt werden.
-
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bei der Beauftragung von EY im Mai 2020 zur Durchführung des operativen Geschäfts unterhalb des Beschaffungsstabes bei der Durchführung der Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BMG nicht gegen das Vergaberecht verstoßen. Die VK Bund bestätigt, dass die Voraussetzungen der Dringlichkeitsbeauftragung nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gegeben waren. Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.