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Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben sich vergangenen Donnerstag auf die technischen Spezifikationen für ein digitales grünes Zertifikat geeinigt. Ein digitales grünes Zertifikat ist ein Nachweis dafür, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Es soll den freien Personenverkehr in der Pandemie erleichtern.
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Der Bundesrechnungshof sieht die Gefahr, dass der sog. Bundesclient technisch veraltet sein könnte, bis die Bundesregierung ihn in etwa elf Jahren in den letzten Behörden ausgerollt haben wird. Nach der bereits erfolgten technischen Entwicklung der Standard-Arbeitsplätze hätten sich die Verantwortlichen nicht ausreichend darum gekümmert, sie auch schnell flächendeckend einzuführen. Dafür rügt der Rechnungshof ausdrücklich das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) und das Finanzressort von Olaf Scholz (SPD). Dies berichtet der Spiegel unter dem Titel: „Modernisierung der Bundes-IT dauert wohl bis 2032“.
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Unter dem Titel: „Streit um Luca-App: Konkurrenz sieht Bruch des Vergaberechts“ berichtet der NDR, dass sich Konkurrenten der Kontaktnachverfolgungsapp Luca ungerecht behandelt fühlen. Das Unternehmen um die Check-In-App Vida habe nun den Kauf einer Luca-Lizenz über 440.000 EUR durch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern zur Nachprüfung gestellt.
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Der von der Europäischen Union geplante digitale Impfpass soll Mitte des zweiten Quartals auch in Deutschland zur Verfügung stehen. Schon beim Start soll er als Modul in der Corona-Warn-App angeboten werden.
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Zur Umsetzung des digitalen Impfausweises durch IBM (siehe Vergabeblog vom 09/03/2021) war geplant, die Datenspeicherung dezentral, und zwar nicht nur in einer, sondern mittels 5 Blockchains zu realisieren. Der Digitale Impfnachweis verzichtet nun jedoch auf die Blockchain, wie die Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg aus dem Digitalausschuss twittert. Nach Informationen des WDR,
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Laut Bundesregierung seien für Digitalisierungs-Vorhaben im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts 2020 sowie des Haushalts 2021 Ausgaben in Höhe von rund 670 Millionen Euro veranschlagt worden.
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Der Bund und die Freie Hansestadt Bremen haben eine Verwaltungsvereinbarung zur Förderung der digitalen Souveränität geschlossen. Ziel der Zusammenarbeit ist die Erprobung eines webbasierten Open Source Arbeitsplatzes in Bundesbehörden.
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Das Bundesinnenministerium (BMI) hat im vergangenen Jahr Aufträge im Wert von rund 145 Millionen Euro für Digitalisierungsprojekte an externe Berater vergeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/27865) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27402) hervor.
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Die EU-Kommission und die US-Regierung wollen die Verhandlungen über den künftigen transatlantischen Datenschutz vorantreiben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte letzten Sommer den EU-US-Dateschutzschild, das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen, für ungültig erklärt.
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Digitalisierungsprojekte der öffentlichen Hand begegnen hohen Anforderungen in rechtlicher und technologischer Hinsicht. Eine zentrale Festlegung ist die Beachtung des Gebots der Losaufteilung (§ 97 Abs. 4 S. 2 GWB). Danach sind Leistungen der Menge nach aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben.