ITK
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Die Marktdialoge der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) (siehe Vergabeblog.de vom 10/09/2019, Nr. 41959) im Beschaffungsamt des BMI (BeschA) haben sich nach Auskunft des BeschA als fester Bestandteil einer aktiven Marktkommunikation etabliert.
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Der aktuelle Stand der IT-Konsolidierung hat den Ausschuss Digitale Agenda am Mittwochnachmittag beschäftigt.
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Seit dem 2. September ist die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) offiziell die dritte Behörde nach dem Bundesamt für Justiz (BfJ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF), die den Pilotbetrieb der E-Akte Bund aufgenommen hat.
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Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) wird 2020 in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt einen zweiten Dienstsitz eröffnen. Damit soll dem gestiegenen Bedarf an Beschaffungsleistungen, vor allem in den Bereichen IT und Sicherheit, Rechnung getragen werden.
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Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich eine Petition mit der Forderung, dass Bundesbehörden bei Ausschreibungen für IT-Systeme auf die Verwendung von vollständig quelloffenen Betriebssystemen und Anwendungen bestehen.
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Die EU Kommission hat die eForms-Durchführungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung soll die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1986 vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) vier Jahre nach deren Inkrafttreten ersetzen.
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Die digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung soll in den kommenden Jahren ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sein. Im Auftrag des BMI wurde hierzu eine „Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern“ erstellt. Diese soll das Risiko einer wachsenden Technologieabhängigkeit der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland, aber auch im europäischen Umfeld untermauern. Die Marktanalyse können Sie hier herunterladen.
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VK Sachsen ordnet Verhältnis zwischen Vergabebekanntmachung und sonstigen Vergabeunterlagen im Übergangszeitraum zur e-Vergabe und setzt sich mit Inländerdiskriminierung bei Angebotswertung im steuerrechtlichen Kontext auseinander.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern schreibt regelmäßig Rahmenverträge für TK-Anlagen (Telekommunikations-Anlagen) der Bundesverwaltung aus. In Zeiten des digitalen Arbeitsplatzes der Zukunft und dem Wandel von der stationären zur mobilen Arbeit stellen sich auch ganz neue Herausforderungen an die TK-Anlagen der Zukunft. Gerade durch die technische Entwicklung, hin zu einer vollständig IP-basierten Kommunikation unterliegt der Markt für TK-Anlagen einer hohen Dynamik. Für die Bundesverwaltung ergeben sich hieraus neue Möglichkeiten aber auch Handlungserfordernisse.
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Vergaberechtsreform, E-Vergabe, Einführung der UVgO…, der Gesetzgeber hat der öffentlichen Beschaffung in den letzten Jahren einiges zugemutet. Nachdem sich nun der erste Staub gelegt hat, die neuen Regeln verinnerlicht und die Prozesse eingespielt sind, wird der Kopf frei für Neues: In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass einige öffentliche Auftraggeber die elektronische Auktion als innovatives Beschaffungsinstrument entdeckt haben. Die elektronische Auktion ist kein eigenständiges Vergabeverfahren. Sie ist vielmehr ein Prozess, in dessen Verlauf sich die Bieter im Preis unterbieten (umgekehrte Ebay-Auktion). Sie kann insbesondere in offenen Verfahren/öffentlichen Ausschreibungen und nichtoffenen Verfahren/beschränkten Ausschreibungen zum Einsatz kommen und damit etwas ermöglichen, was das Vergaberecht für diese Verfahrensarten eigentlich ausschließt: Nachverhandlungen.