ITK
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Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat Ende Juni entschieden, dass der von 42 Hochschulbibliotheken des Landes Nordrhein-Westfalen unter Führung des Hochschulbibliothekszentrums (hbz) ausgeschriebene Vertrag zur Einführung einer cloudbasierten Next-Generation-Bibliotheksinfrastruktur nicht mit nur einem Bewerber verhandelt werden darf.
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Die Blockchain-Technologie als Basis verschiedener Kryptowährungen ist spätestens seit der rasanten Kurssteigerung des Bitcoin im Dezember letzten Jahres in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Grund genug, die Technologie und ihre Anwendungsmöglichkeiten aus einer ganz anderen Perspektive zu beleuchten, nämlich die der öffentlichen Hand im Vergaberecht. Denn Blockchain und sogenannte Smart Contracts könnten die Abwicklung von Vergabeverfahren künftig stark vereinfachen.
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Vergangene Woche fand im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das Forum „Regulierungskonsens Gigabitnetze“ statt. Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern der Telekommunikationsbranche diskutiert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier regulatorische Lösungen, die den Ausbau von Gigabitnetzen vorantreiben sollen.
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Notebooks und Multifunktionsgeräte mit Druckfunktion können von Behörden künftig einfacher ausgeschrieben und eingekauft werden. Der Digitalverband Bitkom, das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern, das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und die Bundesagentur für Arbeit haben hierzu die aktualisierten Leitfäden „Notebooks produktneutral ausschreiben“ sowie „Multifunktionsgeräte produktneutral ausschreiben“ veröffentlicht.
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Die Zentralstelle für IT-Beschaffung (ZIB) des Beschaffungsamtes des BMI hat vergangenen Monat erstmals einen öffentlichen Marktdialog im Vorfeld eines Vergabeverfahrens durchgeführt. Mit über 20 Vertretern aus der IT-Wirtschaft waren zum zukünftigen Drucker-Rahmenvertrag Bund nahezu alle Hersteller von Druckertechnologien sowie große Systemhäuser gleichzeitig am runden Tisch vertreten.
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Zum 01.09.2017 wurden die Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung (VV BHO) geändert, um die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in Kraft zu setzen. Entfallen ist die Regelung, dass für die Beschaffung von IT-Leistungen die EVB-IT anzuwenden sind. Dies wird nun korrigiert.
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Auf dem 3. IT-Vergabetag wurde am 26.04.2018 die neue UfAB 2018 von Herrn Felix Zimmermann, Abteilungsleiter Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) beim Beschaffungsamt des BMI, in Berlin vorgestellt. Das Beschaffungsamt freue sich auf Rückmeldungen aus der Praxis und verstehe die neue UfAB als Handreichung, so Zimmermann. Pünktlich um 10 Uhr stand die neue UfAB 2018 zum Schluss seines Vortrages zum Download bereit.