Liefer- & Dienstleistungen
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Vergabestellen müssen sich unabhängig von der Verfahrensart im Rahmen der öffentlichen Vergabeverfahren davon überzeugen, dass die einzureichenden bzw. eingereichten Angebote von geeigneten Bewerbern oder Bietern abgegeben werden. Denn § 122 Abs. 1 GWB fordert, dass öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die nicht ausgeschlossen worden sind. Dieser Beitrag zeigt typische Problemfelder in Bezug auf Referenzen in zwei Teilen auf. Teil 1 finden Sie auf Vergabeblog.de vom 14/01/2021, Nr. 46081.
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Für die Durchführung klimaneutraler Veranstaltungen müssen deren CO2-Emissionen berechnet oder abgeschätzt werden, um sie anschließend kompensieren zu können. Das Umweltbundesamt (UBA) stellt hierfür ab sofort einen speziellen CO2-Rechner bereit, mit dem in wenigen Schritten die Emissionen von Veranstaltungen kostenlos online ermittelt werden können.
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Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Vergabe von Buslinien im westlichen Enzkreis rechtswidrig war. Die Stadt Pforzheim, der Enzkreis und der Kreis Calw (Antragsgegner) hatten das Busunternehmen Müller Reisen GmbH & Co. KG aus Birkenfeld bei der Vergabe der Linien ausgeschlossen und hatten mit zwei anderen Busverkehrsunternehmen am 30.03. und 06.04.2020 für die Dauer von zwei Jahren Verträge über die Durchführung eines gemeinwirtschaftlichen Busverkehrs auf den betroffenen Linien abgeschlossen.
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Die HOAI 2021 (siehe „Die neue HOAI 2021 – Die wesentlichen Neuregelungen“ auf Vergabeblog.de vom 12/10/2020, Nr. 45143) trat zum 1. Januar 2021 in Kraft und soll einen verlässlichen Orientierungsrahmen bieten. Das Verbändegespräch
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Die VK Nordbayern sah die Einwände gegen die festgelegten Kriterien nach Einreichung eines Teilnahmeantrags zwar als präkludiert an. Die Begrenzung der Teilnehmer anhand vergleichbarer Referenzprojekte müsse sich aber ohnehin nicht an § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV messen lassen. Es gehe schließlich nicht um die Eignung, sondern um die Begrenzung der Bewerber nach § 51 VgV. Hier stehe dem Auftraggeber ein weiter Ermessensspielraum zu.
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Vergabestellen müssen sich unabhängig von der Verfahrensart im Rahmen der öffentlichen Vergabeverfahren davon überzeugen, dass die einzureichenden bzw. eingereichten Angebote von geeigneten Bewerbern oder Bietern abgegeben werden. Denn § 122 Abs. 1 GWB fordert, dass öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben werden, die nicht ausgeschlossen worden sind. Dieser Beitrag zeigt typische Problemfelder in Bezug auf Referenzen in zwei Teilen auf.
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Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Vergaben von „strategischen Kooperationspartnerschaften“ zur Bewerbung um die Stromnetze auf den Gebieten der Städte Lörrach und Weil am Rhein an die bnNETZE GmbH rechtmäßig erfolgt sind.
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Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung wird auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
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Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen: Neues Release 1.3.0 des WiBe Kalkulator für 64-Bit-Betriebssysteme von MS-Windows 10 und den OpenSource Distributionen OpenSUSE Leap, Fedora und Debian verfügbar.
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Nachdem die flächendeckenden Impfungen gegen das Corona-Virus in Deutschland teilweise begonnen haben und in den kommenden Tagen deutlich ausgeweitet werden, müssen in der ganzen Bundesrepublik entsprechende Impfzentren betrieben werden. Da die Leistungen in den Impfzentren nicht nur mit Personal aus öffentlichen Verwaltungen und Einrichtungen erbracht werden können, wird die Beauftragung externer Dienstleistungsunternehmen beispielsweise für Dolmetscher-, Reinigungs- oder Kontroll- und Bewachungsdienste erforderlich sein. Auch in den kommenden Wochen und Monaten werden die Behörden in diesem Zusammenhang immer wieder flexibel auf neue Situationen reagieren müssen. Dabei sollten die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behalten werden.