Liefer- & Dienstleistungen
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Empfehlungen der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer – Vergabe von Planungsleistungen nach Wegfall der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI.
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Die unzulässige Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ergibt sich für einen Bieter nicht schon aus einer bloßen Lektüre der §§ 46 Abs. 3, 58 Abs. 2 VgV. Dementsprechend ist ein Bieter mit einer solchen Rüge nicht ohne weiteres präkludiert und sein Vorbringen in einem Vergabenachprüfungsverfahren regelmäßig zulässig. Zudem existiert kein generelles Doppelverwertungsverbot. So können berufliche Erfahrungen und Referenzen – personen- und unternehmensbezogen – zum einen als Eignungskriterium gefordert werden. Zum anderen können Erfahrungen und Referenzen – sofern aus diesen auftragsbezogene Aussagen abgeleitet werden – auch Bezugspunkt eines Zuschlagskriteriums sein.
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Das Coronavirus hat Europa erreicht. Die Kehrseiten globaler Liefer- und Logistikketten werden mit jedem Tag deutlicher. Welche Folgen haben Leistungsausfälle in laufenden öffentlichen Aufträgen?
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Zur Zulässigkeit der Direktvergabe ohne vorherige EU-Bekanntmachung – Die VK Bund ist in dieser Entscheidung auf die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen des § 14 Abs.4, 6 VgV eingegangen und hat hierbei die Anforderungen an die Markterkundung neu justiert.
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In einigen Beschaffungsbereichen hat sich eine Praxis herausgebildet, dass öffentliche Auftraggeber Bieter auffordern, ihr Angebot und ergänzende Inhalte mündlich zu präsentieren und die präsentierten Inhalte im Rahmen der Zuschlagskriterien wertend zu berücksichtigen. Nach der jüngeren Rechtsprechung stellt sich die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist, und welche rechtlichen Vorgaben öffentliche Auftraggeber beachten sollten, die für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes gem. § 127 GWB mündliche Bieteraussagen berücksichtigen wollen.
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Die Senatsverwaltungen für Wirtschaft, Energie und Betriebe sowie für Stadtentwicklung und Wohnen haben ein gemeinsame Rundschreiben Nr. 01/2020 vom 24.02.2020 über die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) herausgegeben.
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Die Senatsverwaltungen für Finazen hat mit Erlass II B 51 – H 1055-1/2019-2-5 vom 14.02.2020 die verbindliche Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf den 01.04.2020 festgelegt. Bis zum 31.03.2020 gilt eine Übergangsfrist.
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Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 12.02., das Handels- und Investitionsabkommen zwischen der EU und Vietnam anzunehmen. Das Abkommen ist das umfassendste Handelsabkommen der EU mit einem Entwicklungsland und beseitigt praktisch alle Zölle auf den Warenverkehr zwischen den beiden Seiten und garantiert durch seine starken, rechtsverbindlichen und durchsetzbaren Verpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung die Achtung der Arbeitnehmerrechte, des Umweltschutzes und des Pariser Klimaabkommens.
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Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll in Berlin zukünftig an einen Mindestlohn von 12,50 Euro gekoppelt werden (Vergabeblog.de vom 06/12/2019, Nr. 42852). Unter dem Titel: „Vergabe von Aufträgen fürs Schulessen – Öffentliche Ausschreibung missachtet geplanten Mindestlohn“, berichtet der Tagesspiegel, dass dieser Betrag im Rahmen einer Ausschreibung um Catererleistungen jedoch unterschritten werden. Nach Informationen der Berliner Morgenpost: „Schulessen: Caterer sollen freiweillig 3,50 Euro mehr zahlen“, soll die aktuelle Ausschreibung jedoch nicht gestoppt werden, um das kostenlose Schulessen für Grundschüler ab dem kommenden Schuljahr nicht zu gefährden. Das Vergabegesetz sei noch nicht in Kraft – und könne deshalb in der Ausschreibung auch nicht gefordert werden. Der Tagesspiegel berichtet unter dem Titel: „Viele Ausschreibungen berücksichtigen Vergabemindestlohn nicht“, dass es sich bei dem Schulessen nicht um einen Einzelfall handele.
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Die Vergabekammer des Bundes positioniert sich klar gegen die jüngst vertretene Ansicht, eine Bewertung nur mündlich vorgetragener Inhalte im Rahmen der Angebotswertung auf Basis der Zuschlagskriterien sei seit der Vergaberechtsreform 2016 unzulässig. Die Vergabekammern Südbayern (siehe Vergabeblog.de vom 19/08/2019, Nr. 41767) und Rheinland (siehe Vergabeblog.de vom 20/01/2020, Nr. 43089) hatten die gegenteilige Auffassung vertreten und damit auf Auftraggeber- wie Bieterseite gleichermaßen erhebliche Unsicherheit hervorgerufen.