Kategorie:
Alle Beiträge
-
Dem mit Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBL S. 545) neu errichteten Bayerischen Obersten Landesgericht soll die Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammer (§ 171 Abs. 1 und 2 GWB) zugewiesen werden, um eine noch bessere Spezialisierung der mit der Bearbeitung von hochspezialisierten Vergabeverfahren befassten Richterinnen und Richter zu erreichen und eine landesweit einheitliche Rechtsprechung in einem für die öffentlichen Auftraggeber des Freistaats Bayern besonders bedeutsamen Bereich weiter zu fördern. § 33 Abs. 3 der Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz – GZVJu Bayern wird dahingehend geändert, dass die Zuständigkeit für sofortige Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer auf das Bayerische Oberste Landesgericht übertragen wird.
-
„Brexit transition – 24 days to go“, lässt sich den Informationsseiten der britischen Regierung entnehmen. Die neuen Regeln, die im vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021 (31.12.2020, 23:00 Uhr ortszeit) gelten, betreffen selbstredend auch das Europäische Vergaberecht. So werden britische öffentliche Auftraggeber zukünftig wohl keine Veröffentlichungen mehr im Amtsblatt der Europäischen Union (TED – tenders electronic daily) vornehmen. Die nationale Bekanntmachungsplattform heißt Find a Tender (FTS) und wird ab dem 01.01.2021 (31.12.2020, 23:00 Uhr ortszeit) abrufbar sein.
-
Der Antragsteller gerät in die Insolvenz, die für die Vergabekammer ausgedruckte Akte entspricht nicht der elektronisch geführten Vergabeakte, die bekanntgegebenen Wertungskriterien entsprechen nicht den angewendeten und die Notenbegründung fällt knapp aus: Viel Stoff für den Vergabesenat des Oberlandesgerichts Frankfurt, der die vielen prozessualen und materiellrechtlichen Themen souverän sortiert.
-
Nach § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV „kann“ der öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachfordern. Wird aus dem Können ein Müssen, wenn nur ein Angebot vorliegt? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
-
Eine Beraterin des Bundesverkehrsministeriums hat die Entschädigungsregelungen für die Betreiber der Pkw-Maut als „angemessen“ bezeichnet. Aus wirtschaftlicher Sicht sei es sinnvoll gewesen, als Grundlage für eine Entschädigung den Bruttounternehmenswert zu nehmen, sagte Gisela Kramer, Partner Infrastructure Advisory bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC), am Donnerstag, 26. November 2020, im 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“).
-
Unter dem Titel: „Wie Laschets Sohn dem Land Masken-Hersteller vermittelte“ berichtet die u.a. die WAZ über „kuriose Geschäftsanbahnung“ in NRW. „Wie Laschets Sohn einen Deal mit Schutzmasken ermöglichte“ titelt die FAZ. Nach dem Bericht der WAZ habe der Sohn des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidents, Johannes Laschet, den Kontakt des Landes zu van Laack vermittelt.
-
Eine repräsentative Befragung des Bitkom e.V. unter 1.104 Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland (Stand 20.11.2020) hat ergeben, dass ein Großteil der Wirtschaft die Bedeutung der E-Rechnung bereits erkannt hat. Allerdings habe die Beauftragung ergebn, dass vor Beginn Einführung der E-Rechnung seit dem 27.11.2020 nur 30 Prozent der Unternehmen E-Rechnungen übermitteln. Ein Drittel der Unternehmen Rechnungen überwiegend oder sogar ausschließlich in Papierform.
-
Preisanpassungsklauseln verringern bei Aufträgen mit langen Laufzeiten und einem hohen Anteil von variablen Kostenfaktoren – wie etwa Rohstoff-, Kraftstoff-, und/oder Personalkosten – das kalkulatorische Risiko des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Kostenentwicklung. Sie verschaffen den Bietern Kalkulationssicherheit. Möchte ein Bieter trotz der eingeräumten Anpassungsmöglichkeit ein reines Fixkostenangebot abgeben, ist dies nur dann vergaberechtlich unzulässig, wenn sich aus den Ausschreibungsbedingungen unzweideutig ergibt, dass der Auftraggeber ausschließlich Angebote mit variablen Preisanteilen verlangt.
-
Wie der MDR unter dem Titel: „Sturmgewehr-Ausschreibung: Haenel weist Vorwürfe von Konkurrent H&K zurück“, hat der Waffenhersteller C.G. Haenel ein Statement zum Vergabeverfahren veröffentlicht. Danach geht das Unternehmen davon aus, dass es das beste Angebot abgegeben habe, sein Produkt zu Recht ausgewählt wurde und es ein zuverlässiger und würdiger Partner der Bundeswehr sein werde. Das Vergabeverfahren und dessen Fortsetzung wird derzeit im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) geprüft (siehe Vergabeblog.de vom 11/11/2020, Nr. 45428).
-
Der Ausbau des Bundeskanzleramts dürfte nach Schätzungen der Bundesregierung mindestens 600 Millionen Euro kosten. Kostensteigerungen in den nächsten Planungsphasen seien durch die Preissteigerungen am Bau von jährlich etwa sechs Prozent in Berlin und Brandenburg unvermeidlich