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Die Erfahrungen in zahlreichen Kommunen in den vergangenen Jahren haben, nicht nur bei den allseits bekannten Großbauvorhaben, immer wieder Schwierigkeiten bei der kosten- und termingenauen Steuerung der eingebundenen Einzelgewerke aufgezeigt. Das erfolgversprechende Gegenmittel scheint häufig die GU-Vergabe zu sein, sofern sich diese im Einzelfall vergaberechtlich mit Blick auf das Mittelstandsgebot begründen lässt. Die aktuelle Baukonjunktur zeigt diesem Vorgehen, auch während der Corona-Pandemie, allerdings Grenzen auf.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst& Young (EY) ist seit April 2020 für das Bundesgesundheitsministerium (BMG) tätig, um dieses bei der Beschaffung von Schutzausrüstung im Kontext der Corona-Pandemie zu unterstützen. Bei der Beauftragung von EY im Mai 2020 zur Durchführung des operativen Geschäfts unterhalb des Beschaffungsstabes bei der Durchführung der Verträge über die Beschaffung von Schutzausrüstung hat das BMG nicht gegen das Vergaberecht verstoßen. Die VK Bund bestätigt, dass die Voraussetzungen der Dringlichkeitsbeauftragung nach § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV gegeben waren. Eine Besprechung der Entscheidung finden Sie in Kürze hier auf Vergabeblog.
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Die Sozietät Köhler & Klett sucht für die weitere Entwicklung der Kanzlei für den Standort Köln einen Rechtsanwalt (m/w/d) und/oder einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Vergaberecht. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die Tarifverhandlungen (Vergabeblog.de vom 01/09/2020, Nr. 44898) für die rund 850.000 Beschäftigten des Bauhauptgewerbes sind vergangenen Donnerstag nach über 15-stündigen Verhandlungen mit einem mehrheitlichen Schlichterspruch beendet worden. Die Tarifvertragsparteien haben nun 14 Tage Zeit, dem Tarifvorschlag zuzustimmen.
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Das Pentagon hatte einen milliardenschweren Cloud-Computing-Auftrag vergeben; Gewinner des sog. „Jedi-Auftrags“ war Microsoft (Vergabeblog.de vom 29/10/2019, Nr. 42362). Doch das US-Verteidigungsministerium will auf weiterhin den rund zehn Milliarden Dollar schweren Auftrag an den IT-Konzern Microsoft trotz des Vorwurfs der Befangenheit vergeben. Dies berichtet die Zeit unter dem Titel: „US-Regierung bestätigt umstrittenen Milliardenauftrag an Microsoft“. Eine erneute Überprüfung der Auftragsvergabe habe Microsoft als Favoriten bestätigt, teilte das Pentagon mit.
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Die Europäische Kommission hat vergangenen Freitag eine öffentliche Konsultation zur Bauprodukte-Verordnung eingeleitet. Deren Überarbeitung hatte sie im Rahmen des Europäischen Grünen Deals und im Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die Konsultation ist bis 25. Dezember offen. Bauprodukte sind Stoffe, Teile und Anlagen, die dauerhaft in Gebäuden eingebaut sind, zum Beispiel Sicherheitsgläser oder Fertighäuser.
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Unternehmen können einen Unterlassungsanspruch gegen rechtswidrige Vergabesperren auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vor den Zivilgerichten durchsetzen. Eine rechtswidrige Vergabesperre stellt einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Unternehmens dar. Gegen einen solchen Eingriff stehen Unternehmen zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zu. Diese Ansprüche können nicht nur im Rahmen einer konkreten Ausschreibung, sondern auch außerhalb eines Vergabeverfahrens vor den Zivilgerichten durchgesetzt werden.
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Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe sucht zwei Tarifbeschäftigte/ beamtete Dienstkräfte (m/w/d) ab sofort für die Aufgabengebiete II D 51 und II D 52: Hauptamtlicher Beisitzer/Hauptamtliche Beisitzerin der 1.Beschlussabteilung der Vergabekammer des Landes Berlin. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Wie aktuell ist aktuell genug? Muss ein neuer Auszug immer verfahrensaktuell gezogen werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Honorare für Ingenieur– und Architektenleistungen werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21982) vor. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (C-377/17, siehe hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456) umgesetzt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zudem sieht der Entwurf davon unabhängige Änderungen im Vergaberecht vor.