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Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, sucht für die Abteilung Gebäudeservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Vergabe- und Vertragsrechtsexpertin / Vergabe- und Vertragsrechtsexperten (w/m/d). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Auf den Märkten für die Instandhaltung von Triebzügen des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) ist laut Bundesnetzagentur ein fehlender Wettbewerb zu verzeichnen. Das geht aus dem „Bericht über die Märkte für Wartungseinrichtungen für Eisenbahnen“ hervor, der als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/19100) vorliegt.
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Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer startet am 6. Juni 2020 die digitale Veranstaltungsreihe „Experimentallabor Digitalisierung“. Die Vorlesungsreihe beinhaltet drei Schwerpunkte: Public Management, Digitalisierung sowie Verhaltensforschung und Innovation. Neben Studierenden aus Speyer werden auch Studierende von anderen Universitäten, Alumni und Praktiker teinehmen. Bei Interesse können Sie das Programm hier anschauen und sich für die Vorlesung per Mail an hill@uni-speyer.de anmelden. Auch einzelne Elemente können besucht werden.
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Wie funktioniert die Startup-Welt? – Wie muss öffentliche Beschaffung organisiert werden, um „sexy“ für Startups zu sein? Startups verlangen von ihren Auftraggebern schnelle Entscheidungen und schlanke Prozesse. Die Vergabepraxis öffentlicher Auftraggeber wird häufig als zu schwerfällig und komplex wahrgenommen. Hier finden Sie Wege aus diesem Konfliktszenario auf. Informationen & Anmeldung
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Die mündliche Verhandlung ist in allen Prozessordnungen im Grundsatz vorgesehen. Die Präsenz der Beteiligten, die Möglichkeit mündlicher Diskussion, der direkte Kontakt mit Zeugen und die über reinen Text und Sprache hinausgehende Kommunikation ermöglichen eine Interaktion, die oft den Ausgang eines Rechtsstreits beeinflusst. Es stellt sich die Frage, ob und wie in Nachprüfungsverfahren ggf. auf Distanz per Videokonferenz mündlich verhandelt werden kann.
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Als der Bund das Ausmaß der Corona-Krise erkannte, war höchste Eile geboten. Denn trotz zunächst anders lautender Beteuerungen wurde klar: Es fehlt allerorten an Atemschutzmasken, Desinfektionsmitteln, Schutzkitteln und medizinischen Handschuhen. Im Eilverfahren wurden in einem Open-House-Verfahren Verträge zu vorgegeben Preisen geschlossen und zahlreiche Lieferanten begannen, die Produkte, meist aus Asien, einzukaufen. Doch der Bund bezahlt die Ware immer häufig nicht oder verspätet. Was können Auftragnehmer tun?
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Hier finden Sie die aktuellen Online-Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Aktuelle Themen werden in intensiven Webinaren vermittelt und diskutiert. Mit dem Webinar „Einkauf digitaler Produkte von Startups“, erweitern wir unsere Themen mit den Fragen: Wie funktioniert die Startup-Welt? – Wie muss öffentliche Beschaffung organisiert werden, um „sexy“ für Startups zu sein?
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Es ist schon eine ganze Weile her, als Sie hier zum letzten Mal von mir etwas über die Entwicklung des Vergabeblog lesen konnten, in einem Beitrag aus dem Jahr 2012 (Vergabeblog.de vom 25/10/2012, Nr. 13583). Vielleicht ist der uns alle durch Corona treffende Bruch der Kontinuität des Laufs der Dinge der Anlass dafür, aber auch so ist es nach 8 Jahren an der Zeit, als Gründer des Vergabeblog mal wieder die Feder in die Hand zu nehmen und eine Zwischenbilanz zu ziehen: Vergabeblog 2007 – 2020. Wie die Zeit vergeht!
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Die Bundesministerien ermöglichen ihren Beschäftigten in der Coronakrise die Teilnahme am mobilen Arbeiten. Diese Regelungen gingen derzeit weiter als im Normalbetrieb, heißt es in der Antwort (19/19170) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18882) der FDP-Fraktion. Damit werde den Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in den Dienst zu vermeiden und somit die Ansteckungsgefahr zu reduzieren oder der besonderen Ausnahmelage Rechnung zu tragen.
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Das OLG Düsseldorf hat sich in einem brisanten Beschluss zur kontroversen Entscheidung des BGH zur möglichen Aufklärung bei Änderungen der Vergabeunterlagen (Urt. v. 18.06.2019 – XZR 86/17) positioniert. Durchaus überraschend folgt das OLG der Linie des BGH nicht uneingeschränkt und legt jedenfalls eine eigene Interpretation des Urteils zu Grunde.