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Geht das? In Bayern unter bestimmten Voraussetzungen nunmehr schon. Doch eingehende Angebote sind durch einen an der Vergabe nicht beteiligten Bediensteten wegzuschließen. Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Am Donnerstag, den 02.04.2020, hat das Abgeordnetenhaus das Zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) angenommen. Ein zuvor kurzfristig erhobener Widerspruch von Berliner Wirtschaftsverbänden blieb erfolglos.
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Im Land Berlin trat zum 01.04.2020 die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) als maßgebliche Verfahrensordnung für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen in Kraft. Zeitgleich sollte die Beschaffung von Lieferungen und Dienstleistungen oberhalb einer geschätzten Auftragssumme von 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) im Rahmen der elektronischen Auftragsvergabe verpflichtend durchgeführt werden.
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Hier finden Sie die aktuellen Online-Seminare zum Vergaberecht und öffentlicher Beschaffung. Viele aktuelle Themen werden in intensiven Seminaren vermittelt und diskutiert. In „Aktuelle Rechtsprechung zum Vergaberecht“ findet eine intensive Auseinandersetzung mit den wichtigsten Entscheidungen der letzten Monate statt, mit Fokus auf die Auswirkungen für die tägliche Arbeit.
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Vergabestellen in ganz Deutschland beklagen sich, dass sie vor allem bei Aufträgen unterhalb des Schwellenwerts kaum noch Bieter finden, die bei Ausschreibungen Angebote abgeben. Fragt man nach den Gründen, werden hierfür – neben den ohnehin vollen Auftragsbüchern vor allem von Bau- und Handwerksbetrieben infolge der guten Konjunktur – häufig die formalen Anforderungen in den gesetzlichen Regelungen, die Unmengen an auszufüllenden Erklärungen und einzureichenden Nachweisen oder die E-Vergabe genannt. Manche Vergabestellen nutzen die Spielräume zur Vereinfachung der Teilnahme an Vergabeverfahren jedoch nicht vollständig aus, wie dieser Beitrag zeigt.
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Gestern, am 01.04.2020 wurde das „Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, Nr. 16 v. 01.04.2020, S. 674). Damit tritt es heute, am 02.04.2020, in Kraft. Eine vollständige Analyse der gesetzlichen Änderungen finden Sie im Beitrag von Dr. Daniel Soudry auf Vergabeblog vom 14/02/2020, Nr. 43328.
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Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass das europäische Vergaberecht so große Flexibilität bietet, dass dringend benötigte Güter in der Coronakrise binnen Tagen oder sogar Stunden gekauft werden könnten. Damit die EU-Staaten die Vergaberegeln in dieser Notsituation schnell anwenden und Schutzausrüstung, Medikamente und Beatmungsgeräte anschaffen und liefern können, hat die EU-Kommission heute einen entsprechenden Leitfaden veröffentlicht.
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Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, sucht für den zentralen bremischen Ausschreibungsdienst für den Bereich Liefer- und Dienstleistungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine/n erfahrene/n Vergabeexpertin/Vergabeexperten für Ausschreibungen (w/m/d). Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Die drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, appellieren in einem gemeinsamen Aufruf an alle Baubetriebe und Bauarbeitnehmer*innen, Abstand zu halten.
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Das Land Niedersachsen hat mit Erlass 17 – 04001-§ 55 LHO-2020 vom 20.03. die Wertgrenze für den Direktauftrag gemäß § 14 UVgO angehoben.