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Das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg sucht (befristet) eine Referentin / einen Referenten, der / die verantwortlich für die redaktionelle Über- und Neubearbeitung des Vergabehandbuches und des Vergabeportals des Landes Brandenburg sein soll. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie im DVNW Stellenmarkt.
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Über die Investitionen des Bundes in die Bundesschienenwegen, die Bundesfernstraßen und die Bundeswasserwege im Jahr 2016 informiert die Bundesregierung im Verkehrsinvestitionsbericht 2016, der als Unterrichtung vorliegt (19/2650). Danach wurden im Geschäftsjahr 2016 Verkehrsinvestitionen (Neu- und Ausbau, Erhaltung sowie sonstige Investitionen) mit Bundesmitteln sowie EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 5,31 Milliarden Euro für die Finanzierung von Infrastruktur entsprechend dem Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) getätigt.
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Die Streitigkeiten zwischen der Bundesregierung und dem Mautbetreiber Toll Collect bezüglich der verspäteten Einführung der Lkw-Maut sind beigelegt (siehe auch Vergabeblog.de vom 22/05/2018, Nr. 37095). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/2488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2172) hervor.
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Die Festlegung des Beschaffungsgegenstands unterliegt vergaberechtlichen Grenzen. Die Anforderungen an die zu beschaffenden Leistungen müssen durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sein, nachvollziehbare, objektive und auftragsbezogene Gründe müssen angegeben und die Bestimmung muss willkürfrei getroffen worden sein. Eine aktuelle Entscheidung des OLG München befasst sich mit der Frage, was ein Auftraggeber tun muss, damit eine zunächst nicht hinreichend dokumentierte Ausübung seines Leistungsbestimmungsrechts einem Angriff im Nachprüfungsverfahren standhält.
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Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Ministerium der Finanzen NRW Hinweise zur Anwendung der Vergaberegelungen durch Zuwendungsempfänger veröffentlicht.
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Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden haben im vergangenen Jahr für insgesamt 394 Gutachten rund 63 Millionen Euro ausgegeben.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn eine Rechtsverletzung oder ein drohender Schaden dargetan wird. Wenn ein Bieter kein Angebot abgibt, muss er für jede Rüge dartun, dass die vermeintliche Rechtsverletzung ihn in eigenen Rechten verletzen würde. Insoweit gilt die im Rahmen des Art. 19 GG, § 42 Abs. 2 VwGO anerkannte Möglichkeitstheorie entsprechend auch im Vergaberecht.
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Am 26.09.18 findet die 32. Sitzung der DVNW Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks in Hamburg statt. Als Referent konnte Herr Andreas Zimmermann, Referent für Vertrags- & Nachtragsmanagement Großprojekt Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung (FBQ), gewonnen werden. Herr Reinstorf wird einen Vortrag zum Thema „Schienenanbindung Fehmarnbeltquerung, Projektbericht und vergaberechtliche Aspekte“ halten.
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Das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern plant die Ausschreibung von Beratungsdienstleistungen für alle Bedarfsträger der unmittelbaren Bundesverwaltung.