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Die Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters stellt Auftraggeber häufig vor größere Herausforderungen. Zunächst müssen sie sich genau überlegen, welche Nachweise und Erklärungen die Bewerber/Bieter vorzulegen haben, um sicherzugehen, dass der Auftrag ordnungsgemäß erfüllt wird. Aber welche Belege darf der Auftraggeber überhaupt verlangen, welche Spielregeln gibt das Vergaberecht vor? Was ist, wenn der Auftraggeber schlechte Erfahrung mit dem Bieter hatte? Darf er diese bei der Eignungsprüfung berücksichtigen? Und wann darf der Auftraggeber den Nachunternehmereinsatz verbieten? Muss er eine EEE überhaupt akzeptieren? Welche Unterschiede gibt es bzgl. der Festlegung der Eignung und der Prüfung im Unter- und Oberschwellenbereich und bei Bauvergaben. Fragen über Fragen.
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Am 23. November 2017 wurde der Zuschlag Ausschreibung für die „E-Akte Bund“ an die Firma Fabasoft Deutschland GmbH und deren Subunternehmer CSC Deutschland GmbH, DWC Slovakia a.s. und European IT Consultancy EITCO GmbH mit dem Produkt eGov-Suite erteilt.
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Zuschlag für die Lürssen-Werft. Die australische Regierung hat einen Milliardenauftrag zum Bau von zwölf Patrouillenbooten an das deutsche Schiffbauunternehmen aus Bremen-Vegesack vergeben. Der Auftrag hat ein Volumen von insgesamt vier Milliarden australischen Dollar (entspricht rund 2,6 Mrd. Euro).
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Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat darauf darauf hingewiesen, dass durch das Inkrafttreten des Bauvertragsgesetz (§§ 650a – 650h BGB) zum 01.01.2018 zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen Anpassungen in den Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen (VHB Bayern) erforderlich sind.
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Sie sind Mitarbeiter oder Entscheider in einer Vergabestelle und wollen sich nach dem bundesweiten Inkrafttreten der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und noch vor der Umsetzung in Ihrem Bundesland über die Neuregelungen informieren, die in der Praxis auf Sie zukommen? Sie sind Fachanwalt für Vergaberecht und brauchen im Jahr 2017 unbedingt noch Fortbildungsstunden für den Nachweis gemäß § 15 FAO?
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Die „Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes“ tritt für Bundesministerien und Verfassungsorgane ab dem 27.11.2018 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung verpflichtet, elektronische Rechnungen zu akzeptieren. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen besteht jedoch erst ab dem 27.11.2020. Für alle übrigen Bundesstellen gelten die neuen Regelungen ab dem 27.11.2019.
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Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe steigen zum 1.1.2018 an. Am 1.3.2019 folgt eine weitere Steigerung. Das ist das Ergebnis der Mindestlohn-Tarifrunde im Bauhauptgewerbe.
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Bei der Neuausschreibung von Rettungsdienstleistungen in der Stadt Bonn gibt es Ärger. Die Schuld daran geben die Bonner Stadtväter dem Unternehmen Falck aus Hamburg, nach eigener Aussage das größte, private Rettungsdienstunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. Dieses blockiere die Neuvergabe der Rettungsdienstleistungen immer wieder durch vergaberechtliche Nachprüfungsanträge.
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Auftraggeber und Bieter müssen sich zum Jahreswechsel auf neue Schwellenwerte für europaweite Vergaben einstellen. In den nächsten Tagen soll dazu eine entsprechende EU-Verordnung veröffentlich werden.
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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hat zu den kürzlich bekannt gewordenen Beschlüssen des EU-Ministerrats zur Neuregelung der Entsenderichtlinie klar Stellung bezogen. Er hält die Neuregelung zur Entsenderichtlinie für überzogen.