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Wirkt ein Bieter bei der Aufklärung seines Angebotes durch den Auftraggeber nur sehr unzureichend mit bzw. beantwortet die ihm vom Auftraggeber gestellten Fragen nicht fristgerecht, ist der Ausschluss seines Angebotes zwingend.
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Viele Sachgebiete innerhalb einer Behörde bzw. verschiedene Dienststellen in der gleichen Behördenhierarchie beschäftigen sich mit dem öffentlichen Auftragswesen. Es gibt dabei häufig keine intensive und umfassende Fachkompetenz. Das liegt sicher auch daran, dass sich das Vergaberecht ständig im Wandel befindet und von Neuerungen betroffenen ist.
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Im Koalitionsvertrag der kommenden Bundesregierung werden richtige und wichtige Investitionsreize für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Verkehrswege gesetzt, so das Fazit des Zentralverbands des deutschen Baugewerbes (ZDB).
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Nun liegt er vor, der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Ob es tatsächlich zu einer Neuauflage der GroKo kommt, ist bekanntlich noch vom ausstehenden Mitgliederentscheid der SPD-Basis abhängig.
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Der Siemens-Konzern ist mit seinem Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer Berlin gescheitert (Vergabeblog berichtete u.a. hier). Ziel des Nachprüfungsantrags war es, den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) eine geplante Auftragserteilung an das Unternehmen Stadler zu untersagen.
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Personalkosten sind im Bereich der SPNV-Leistungen ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Umso unbeliebter sind Vorgaben des Auftraggebers zur Übernahme von Altpersonal des bisherigen Betreibers. In einem Fall, den die Vergabekammer Südbayern jüngst zu entscheiden hatte, wollte der Auftraggeber Bietern hier entgegen kommen.
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„Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt und der Bundeswehr geht das Essen aus“, könnte man in Anlehnung ein eine bekannte Kinderbuchgeschichte formulieren. Wie das Versorgungsamt der Bundeswehr bestätigt hat, ist aktuell der Vorrat der Truppe an sog. EPa-Fertiggerichten unter ein kritisches Mindestmaß gesunken.
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Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) hat einen Leitfaden für eine “biobasierte Bürogestaltung” veröffentlicht. Bedarfsträger und Beschaffer erhalten hier einen Überblick über biobasierte Büroprodukte und ihre Einsatzmöglichkeiten.
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Unklare und auslegungsbedürftige Begriffe sind zu Gunsten der Bieter weit auszulegen. Und die von der Vergabestelle verursachten Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten der Bieter gehen. Vielmehr gehen diese stets zu Lasten des Auftraggebers. Dies hat die Vergabekammer Südbayern entschieden.
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Die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) sucht derzeit eine/n Projektmanager/in im Bereich IT-Beschaffung & IT-Beratung für das Referat „EDV-Beschaffungen“ der Zentralen Universitätsverwaltung der LMU.