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Nach wie vor werden öffentliche Auftraggeber häufig von privaten Informationsdiensten aufgefordert, nach Auftragsvergabe Informationen zu den Ausschreibungsergebnissen für eine Veröffentlichung anzugeben. Die Thematik war bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
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Der Pinguin hat ausgedient. Bis 2021 soll in München die Nutzung von Linux als Client-System der Stadtverwaltung beendet werden. Danach soll wieder auf Windows als Betriebssystem umgestellt werden.
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Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, eine bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Berlin und München, sucht für den Standort Berlin einen berufserfahrenen Rechtsanwalt (m/w) im Bereich Vergaberecht zur unbefristeten Anstellung. Nähere Einzelheiten zu der ausgeschriebenen Position sowie zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in unserem Stellenmarkt.
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Das kleine Wörtchen „oder“ sorgt mal wieder für Verunsicherung: Fordert die UVgO in § 28 („Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen“) nun zwingend die elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen oder hat der öffentliche Auftraggeber diesbezüglich Wahlfreiheit?
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Bei vermeintlichen Unterkostenangeboten ist der Auftraggeber verpflichtet, gezielte positions- und titelbezogene Fragen zur Aufklärung eines objektiv ungewöhnlich niedrigen Angebotes zu stellen.












