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Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember mit den drei Ausbaugesetzen Straße, Schiene und Wasserstraße die Umsetzung des von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im August vorgelegten neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP 2030) beschlossen.
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Vor dem Hintergrund der neuen Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) haben die Architekten- und Planerverbände einen aktuellen Praxisleitfaden zur Vergabe von Architektenleistungen veröffentlicht.
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In der Ausschreibung der E-Akte sieht der Digitalverband Bitkom einen wichtigen Schritt für Bundesbehörden auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Bis zum 10. Januar 2017 können sich Unternehmen auf der E-Vergabe-Plattform des Beschaffungsamts des Bundesministeriums des Innern um den Auftrag bewerben.
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Kann die Schulnotenrechtsprechung trotz des TNS-Dimarso-Urteils des EuGH unter dem novellierten Vergaberecht fortgesetzt werden? – zugleich eine Antwort auf Ortner, Vergabeblog.de vom 25/09/2016, Nr. 27344.
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„Nach der Reform ist vor der Reform“ – dieses geflügelte Wort konnte man in vergaberechtlichen Newslettern und Veröffentlichungen der vergangenen Wochen des Öfteren lesen. Der Grund: Die Bundesregierung drückt aufs Tempo und will sich kurz nach Inkrafttreten des neuen Vergaberechts zum 18.04.2016 des nationalen Vergaberechts annehmen. Das Ergebnis ist der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 31.08.2016 veröffentlichte Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung, die den 1. Abschnitt der VOL/A ablösen soll. Das Papier beschert der Vergabewelt weitere 52 Paragrafen, verordnet dem praktisch bedeutsamen nationalen Vergaberecht ein umfassendes Update und gleicht es in weiten Teilen an die EU-Reform an. Die zehn wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:







