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…mit diesen nüchternen Worten lud das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heute den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) zur Vorstellung und Diskussion des Entwurfs für Mitte Mai ein. Dieser ist noch nicht mit den anderen Bundesressorts abgestimmt. Man darf gespannt sein, wie es dort weitergeht. Sie finden den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts“ (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz – VergModG) im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Ökologische und soziale Aspekte gewinnen in Beschaffungsvorgängen an Bedeutung. Das ist die mehrheitliche Auskunft der Kommunen und öffentlichen Unternehmen im Rahmen der zweiten Befragung des Institutes für den öffentlichen Sektor e.V.
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Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO) beschlossen.
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Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich das europäische Primärrecht beachten. Dies gilt aber nur, sofern ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse am Auftrag besteht. Zu beachten sind dann die Grundregeln des AEUV, insbesondere die Art. 49 AEUV (Niederlassungsfreiheit) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit), sowie die sich daraus ergebenden allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz.
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Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 30.3.2015 die Neuauflage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit.
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Der Bund übt als Aktionär der ÖPP Deutschland AG, die Beratungsleistungen zu Fragen öffentlich-privater Partnerschaften anbietet, keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens aus.
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Bei der Versagung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer ist die abfallrechtliche Wettbewerbssituation hinreichend zu berücksichtigen.
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Das Auswärtige Amt setzt nach eigener Darstellung quelloffene Software auch weiterhin ein, „wo dies technologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Von einer „Abkehr von freier Software“ könne keine Rede sein, so die Antwort der Bundesregierung (18/4473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4127). (Grafik: Netscape Navigator, der jedenfalls Anfang der 2000er Jahre in den Deutschen Botschaften genutzt wurde)