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Das Verhandlungsverfahren darf nicht mit der Begründung gewählt werden, dass tatsächliche Unklarheiten und der Umgang damit mit den potentiellen Bietern besprochen und verhandelt werden sollen. Auch vor der Einleitung eines Verhandlungsverfahrens ist Vergabereife herzustellen.
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Mit Veröffentlichung der UfAB VI, Version 1.0, wird eine vollständige Überarbeitung der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB) bereitgestellt. Dabei finden neue gesetzliche Regelungen seit dem Jahr 2010, neue Erkenntnisse aus der Praxis sowie wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung mit erkennbarer Praxisrelevanz Berücksichtigung.
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Nach der Rechtsschutz-RL 89/665/EWG müssen für den Fall von Verstößen gegen das EU-Vergaberecht oder gegen einzelstaatliche Umsetzungsvorschriften, Möglichkeiten einer wirksamen und raschen Nachprüfung bestehen. Die RL 89/665/EWG belässt den Mitgliedstaaten ein Ermessen bei der Wahl der vorgesehenen Verfahrensgarantien und der entsprechenden Formalitäten.
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Am 18.11.2015 findet die 23. Sitzung der Regionalgruppe Hamburg des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt.
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Im Fokus des Vergaberechts steht derzeit nicht nur die Vergabe von Bauleistungen für Flüchtlingsunterkünfte. In derselben Weise praktisch schwierig wie rechtlich umstritten sind Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Dienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte und Landeserstaufnahmeeinrichtungen.