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Arbeitnehmer sollen von dem neuen gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohngesetz – MiLoG) in Deutschland profitieren. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und soll als Mindestentgelt brutto 8,50 Euro pro Stunde sichern. Diese, auf den ersten Blick doch arbeitsrechtliche Thematik hat dennoch Einfluss auf Vergabeverfahren, zumal bereits Vergabegesetze der Länder einen “vergabespezifischen” Mindestlohn vorsehen.
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Bekanntlich wurde zum 01.01.2015 mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro eingeführt, der – abgesehen von einzelnen Ausnahmen – für alle Beschäftigten in Deutschland gilt. Zeitgleich wurde zum 01.01.2015 in Nordrhein-Westfalen der vergabespezifische Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW von 8,62 Euro auf 8,85 Euro erhöht. Mit dieser Erhöhung um 2,7 % passt die nordrhein-westfälische Landesregierung erstmals seit Inkrafttreten des TVgG-NRW den vergabespezifischen Mindestlohn an.
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Die Arbeit der Allianz für nachhaltige Beschaffung wird im Jahr 2015 besonders geprägt von der nationalen Umsetzung der drei neuen EU-Richtlinien zum Vergaberecht, die bis zum April 2016 erfolgt sein muss. Bei der Auftaktsitzung wurde die Fortsetzung der Arbeit aller Expertengruppen beschlossen.
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Die Bundesregierung hat am 21.1.2015 den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption beschlossen.
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Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr haben sich nicht nur zahlreiche organisatorische Veränderungen innerhalb der Bundeswehr ergeben. Auch das Vergaberecht hat sich in den vergangenen Jahren stetig weiterentwickelt.
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Mit Beginn des Jahres 2015 können Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen. Die so genannte „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ gilt für die Jahre 2015 und 2016.
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Am 23.12.2014 hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten den mit großer Spannung erwarteten Entwurf für das Standardformular zur neuen Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) zur Stellungnahme bis zum 31.01.2015 übermittelt. Der Entwurf des für die zukünftige Vergabepraxis enorm wichtigen Dokuments ist im Detail an einigen Stellen noch überarbeitungsbedürftig, damit die EEE den gewünschten Vereinfachungseffekt tatsächlich erreichen kann. Die Mitgliedstaaten sollten unbedingt auf eine Anpassung hinwirken.