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Am 1. Dezember 2014 fand die 4. Sitzung der Regionalgruppe Rhein-Main des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird LLP in Frankfurt statt. Die Veranstaltung wurde von Herrn Rechtsanwalt Stefan Breider (Bird & Bird LLP) moderiert, der die Vertretung des Regionalgruppenvorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt Professor Dr. Heiko Höfler (Bird & Bird LLP), übernahm.
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Die in der Entscheidung enthaltene Bewertung der Vergabekammer Baden-Württemberg zu der Frage, ob ein Auftrag zur Sanierung der Straßenbeleuchtung einschließlich Lieferung und Montage neuer LED-Leuchten ein Bauauftrag ist oder als Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrag der VOL/A EG unterfällt, ist lesenswert und stellt ein Musterbeispiel für die Abgrenzung von Bauaufträgen gegenüber Liefer- und Dienstleistungsaufträgen dar.
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Die Bundesregierung hat am 7. Januar die „Eckpunkte zur Reform des Vergaberechts“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Kabinett beschlossen.
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Mehr Transparenz zum Verhandlungsstand des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der USA (TTIP) wurde versprochen. Mit der Veröffentlichung löst die Kommission das von ihr zugesagte Versprechen nach mehr Transparenz in den Verhandlungen ein. So ist es jedenfalls auf der Internetseite der Europäischen Kommission zu lesen.
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Wir freuen uns, mit BEITEN BURKHARDT einen weiteren Förderer des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) begrüßen zu können. BEITEN BURKHARDT ist eine in Deutschland gegründete und weltweit tätige Wirtschaftskanzlei.
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Auftraggeber, die ein Angebot wegen ungewöhnlich niedriger Preise als unauskömmlich ausschließen wollen, haben es meist schwer: dies schon deswegen, weil das Vergaberecht Unterkostenangebote für sich genommen nicht verbietet und Bieter im Grundsatz Kalkulationsfreiheit genießen. Eine bessere Handhabe gegen Dumpingangebote bieten meist (grundsätzlich zulässige) Kalkulationsvorgaben, die bei Abweichungen zum Ausschluss führen
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Die Bundesregierung gibt in ihrer Antwort (18/3528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3358) eine Übersicht über neu begonnene Straßenbauprojekte des Bundes. (Quelle: Bundestag)
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Die INFORA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde Ende 2014 in die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH umfirmiert und hat ihren Sitz geändert. Auch unter neuem Namen bleibt die Münchner Kanzlei dem DVNW als Förderer erhalten.
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Mit Unterstützung der Europäischen Union hat die Europäische Vereinigung der Sicherheitsdienste (CoESS) und UNI-Europa ein Handbuch „Qualitätsvolle private Sicherheitsdienstleistungen beschaffen“ veröffentlicht.
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“Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste” lautet unscheinbar die Ted-Veröffentlichung Nr. 2015/S 001-000947 vom 2.1.2015.