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Wegen Wartungsarbeiten war der Vergabeblog vorrübergehend nicht ereichbar. Jetzt sind wir wieder für Sie da. Sogar noch etwas besser.
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Nach Bestimmungen in einigen Bundesländern soll in korruptionsgefährdeten Bereichen wie der Vergabestelle eine begrenzte Verwendungszeiten für Mitarbeiter gelten, entsprechend eine Rotation des Personals stattfinden. Ein interessanter Erfahrungsaustausch im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) hier. Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
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Am 23. Oktober 2014 findet in Berlin der 1. Deutsche Vergabetag 2014 des Deutschen Vergabe-netzwerks (DVNW) statt. In insgesamt acht Workshops werden relevante und aktuelle Beschaffungsthemen durch namhafte Experten aufbereitet und konkrete Hilfestellungen für die Beschaffungspraxis gegeben. Im Vorfeld des Kongresses möchten wir Ihnen die Workshops vorstellen. Heute der Workshop: “IT-Beschaffung in der Praxis: Im Spannungsfeld von Produktneutralität und Leistungsbestimmungsrecht”.
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Der sog. No-Spy-Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) hat es in kürzester Zeit zu einiger Berühmtheit geschafft. Zuletzt war er Gegenstand einer Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschl. v. 24.06.2014 – Az. VK 2-39/14, vgl. den Beitrag von RAin Sonja Stenzel). Nun hat das BMI eine, so wörtlich, “Handreichung zu praktischen Fragen bei der Anwendung und Auslegung” veröffentlicht.
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Die Berliner Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer eine Reform des Vergaberechts angekündigt. Dass diese im Vorfeld allein mit den Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden sei, kritisiert das Berliner FAIRgabe-Bündnis – bestehend aus Gewerkschaften sowie umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden.
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Die Regeln zur Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise werfen nach wie vor Fragen auf. Die VK Nordbayern hat sich nun u.a. mit der Frage beschäftigt, wann ausnahmsweise nicht nur bei fehlenden sondern sogar bei fehlerhaften Erklärungen nachgefordert werden kann.
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Die Vergabe einer Dienstleistungskonzession wird, insbesondere der Bereich der Entsorgungstätigkeiten, gerne genutzt um Aufgaben der Gemeinde vergaberechtsfrei auf einen Konzessionär zu übertragen. Allerdings lädt die Dienstleistungskonzession regelmäßig auch dazu ein, deren vergaberechtsfreien Anwendungsbereich zu überdehnen und unter dem Mantel der Konzession vergaberechtswidrige de-facto Vergaben durchzuführen.
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In einem Schulterschluss mit der Handwerkskammer Berlin und den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg setzt sich die Berliner Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, für eine Reform des Vergaberechts ein. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 19. August haben die Senatorin sowie UVB-Präsident Dr. Udo Niehage und Handwerkskammerpräsident Stephan Schwarz konkrete Vorschläge präsentiert.
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Insbesondere bei komplexen Bauausschreibungen mit oftmals umfangreichen Leistungsverzeichnissen kommt es in der Praxis immer wieder zu dem (vermeintlichen) Angebotsmangel, dass durch den Auftraggeber mit dem Angebot geforderte Produktangaben der Bieter, wie Fabrikats-, Hersteller- oder Typbezeichnungen im Angebot vollständig fehlen, teilweise unvollständig oder nicht eindeutig sind. Nach wie vor ist nicht abschließend geklärt, wie mit solchen „Angebotsmängeln“ im Vergabeverfahren umzugehen ist.