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Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung beschloss am 30.3.2015 die Neuauflage des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit.
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Der Bund übt als Aktionär der ÖPP Deutschland AG, die Beratungsleistungen zu Fragen öffentlich-privater Partnerschaften anbietet, keinerlei Einfluss auf das operative Geschäft des Unternehmens aus.
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Bei der Versagung von Sondernutzungserlaubnissen für Altkleidercontainer ist die abfallrechtliche Wettbewerbssituation hinreichend zu berücksichtigen.
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Das Auswärtige Amt setzt nach eigener Darstellung quelloffene Software auch weiterhin ein, „wo dies technologisch und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Von einer „Abkehr von freier Software“ könne keine Rede sein, so die Antwort der Bundesregierung (18/4473) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4127). (Grafik: Netscape Navigator, der jedenfalls Anfang der 2000er Jahre in den Deutschen Botschaften genutzt wurde)
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Es leuchtet ohne weiteres ein, dass die berufliche Qualifikation und Erfahrung der ausführenden Personen entscheidend für die Qualität einer Dienstleistung sein können. Dennoch haben Rechtsprechung und Vergabepraxis unter dem Schlagwort „kein Mehr an Eignung“ oft Ansätze unterbunden, diese Aspekte als Zuschlagskriterien zu akzeptieren. Der EuGH hat jetzt klargestellt, dass jedenfalls bei Dienstleistungen mit intellektuellem Charakter die berufliche Qualifikation und Erfahrung der konkret für die Ausführung vorgesehenen Mitarbeiter als Merkmale der „Qualität“ eines Angebots bewertet werden dürfen.
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Neun Monate nach der gesetzlichen Frist hat der Berliner Senat seinen ersten Vergabebericht vorgelegt. Er soll die Wirkung des Ausschreibungs- und Vergabegesetzes sowie die Arbeit der Vergabestellen untersuchen. Der Bericht vemeide aktuelle Zahlen und sei widersprüchlich, so das Berliner FAIRgabe-Bündnis.













