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§ 16 Abs. 1 Nr. 1 b i.V.m § 13 Abs. 1 Nr. 5 VOB/A-EG Als Erzeuger bzw. Besitzer von Abfällen ist der öffentliche Auftraggeber für die ordnungsgemäße Entsorgung dieser Abfälle verpflichtet. Ordnungsgemäß und beendet ist die Abfallentsorgung erst dann, wenn der Abfall seine Abfalleigenschaft verliert bzw. vollständig entsorgt wird. Dies ist in der Regel der Fall bei Verbrennung der Abfälle und Entsorgung der dort anfallenden Rückstände. Aus diesen Gründen verpflichtet der öffentliche Auftraggeber in der Regel die Bieter, die konkrete Entsorgungsanlage in der Ausschreibung anzugeben.
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In Ergänzung zum Beitrag von Julie Wiehler zur siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge finden Sie hier die Stellungnahme des Ausschusses Vergaberecht im Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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Das Bundeskartellamt hat scharfe Kritik an der Ausgestaltung der Energiewende geübt. „Bei der Ausgestaltung der Energiewende bleibt das Wettbewerbsprinzip bislang unberücksichtigt. Die Folgen sind unmittelbar ablesbar an einer Fehlsteuerung von Ressourcen sowie einem anhaltenden Kostenanstieg, der sowohl die deutsche Wirtschaft als auch die privaten Haushalte zu überfordern droht“, warnt das Kartellamt.
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Nach Angaben der Deutschen Bahn AG liegen für vier der sechs Abschnitte der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm inzwischen Planfeststellungsbeschlüsse vor, so die Bundesregierung (17/13846) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/13198). Alle planfestgestellten Abschnitte befänden sich zurzeit in Realisierung, demnächst seien die Vergaben der Bauarbeiten für die Filstalbrücke und dem Alpabstiegstunnel vorgesehen.
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Der Bund stellt in diesem Jahr für Bayern Bundesfernstraßenmittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung. Davon sind 450 Millionen Euro für die Erhaltung vorgesehen. Für Bundesfernstraßen in Hessen stehen in diesem Jahr 670 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 296 Millionen Euro Erhaltungsmittel.
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Zur Angebotsabgabe mit elektronischer Signatur gibt es bislang kaum Entscheidungen, obwohl die elektronische Vergabe als Zukunftsmodell in aller Munde ist. Dementsprechend groß ist oft die Verunsicherung der Vergabestellen. Nun hatte die Vergabekammer Südbayern einen Fall zu entscheiden, in dem es um die Gültigkeit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur ging. In den Entscheidungsgründen erörterte sie eingehend technische Details und die rechtlichen Unterschiede gegenüber der qualifizierten elektronischen Signatur. Vergabestellen sah sie ausdrücklich in der Pflicht, in jedem Problemfall den Sachverhalt genau zu untersuchen und eine eigene wertende Entscheidung zur Signatur zu treffen und diese zu dokumentieren (VK Südbayern, Beschluss vom 17.04.2013, Az.: Z3-3-3194-1-07-03/13).
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Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) sind wettbewerbsfähig, so die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (17/13749) vorgelegten Bericht.
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In Rheinland-Pfalz stehen in diesem Jahr Bundesfernstraßenmittel in Höhe von 465 Mio Euro zur Verfügung. Davon sind 209 Mio Euro für die Erhaltung reserviert.
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§ 8 Abs. 1 VOL/A-EG Bei der Vergabe von Entsorgungsleistungen ist wesentliche Kalkulationsgröße die Abfallmenge. Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung umstritten, wie konkret die Vergabestelle Abfallmengen anzugeben hat. Zudem ist umstritten, bis zu welcher Höhe dem Bieter zuzumuten ist, Mengenschwankungen in sein Angebot einzukalkulieren, ohne dass diesem Preisanpassungsansprüche zustehen. Das OLG Düsseldorf (Beschluss v. 10.04.2013 – Verg 50/12) sieht das Mengenrisiko weitestgehend im Risikobereich des Bieters. Zudem soll keine Verpflichtung der Vergabestelle bestehen, durch Untersuchungen die Abfallmengen konkret zu bestimmen.
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Die Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, Cornelia Rogall-Grothe, hat heute Dr. Birgit Settekorn in ihr Amt als Direktorin des Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern eingeführt. Sie folgt auf Klaus-Peter Tiedtke, der zur Bundesakademie für öffentliche Verwaltung wechselt.