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Die Subventionen des Bundes sind seit 2009 um rund sechs Milliarden Euro gesunken und unterschreiten in diesem Jahr mit einem Volumen von 22,6 Milliarden Euro das Vorkrisenniveau. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10005) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9819) mit. Die Relation zwischen Subventionsvolumen und Bruttoinlandsprodukt sinke in diesem Jahr auf 0,8 Prozent und bewege sich damit auf historisch niedrigem Niveau.
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Die Entscheidung des BGH vom 03.04.2012, Az.: X ZR 130/10 ist ein Beispiel dafür, wie sich auch im Vergaberecht der Fokus der Aufmerksamkeit über die Jahre hinweg deutlich verschiebt. Vor knapp 10 Jahren hatte der BGH mit der Entscheidung vom 18.02.2003, X ZR 43/02, eine Zeit der sehr strikten und formalistischen Handhabung in Vergabeverfahren eingeläutet, als er entschieden hat, dass grundsätzlich jede fehlende Erklärung oder jeder fehlende Nachweis im Angebot eines Bieters ohne Möglichkeit für den Auftraggeber zu einer wie auch immer gearteten großzügigen Handhabe zwingend zum Ausschluss des Angebots führen muss.
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Die Mitglieder des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) wissen es schon länger: Nachdem gestern die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VS-VgV) und die geänderte VgV im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, treten heute, am 19. Juli, die neuen Regelungen in Kraft. Mit der Änderung der VgV in § 6 Abs. 1 VgV tritt zudem der geänderte Abschnitt 2 der VOB/A (VOB/A-EG) in Kraft. Thema im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren.
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Fragen der Losvergabe rücken in der jüngsten Vergangenheit verstärkt in den Fokus der Nachprüfungsinstanzen. So haben etwa der nordrhein-westfälische (11.1.2012 – VII-Verg 52/11) und der rheinland-pfälzische Vergabesenat (4.4.2012 – 1 Verg 2/11; dazu auch Noch, Vergabeblog vom 29.4.2012) entschieden, dass im Rahmen der Vergabe von Gebäudereinigungsdienstleistungen die Glasreinigung per se ein eigenständiges Fachlos sei. Die beiden Rechtsstreitigkeiten verdeutlichen exemplarisch den Konflikt zwischen dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers auf der einen Seite und dem Mittelstandsschutz auf der anderen Seite. Die von den beiden Oberlandesgerichten vorgenommene einseitige Präferierung mittelständischer Interessen zu Lasten des Bestimmungsrechts der öffentlichen Auftraggeber kann allerdings nicht überzeugen.
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81 Prozent der Entscheider in öffentlichen Verwaltungen stellen sich auf massive Engpässe bei der Personalbesetzung ein. Die Verwaltungen nennen den Demographie-Effekt als Top-Herausforderung. Insbesondere in den Landesbehörden sind fehlende Fachkräfte ein Problem. Das sind die Ergebnisse der Studie „Branchenkompass 2012 Public Services“ von Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
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Im Jahr 2008 hat das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes zusammen mit Dr. Angela Dageförde, Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte, in einem Rechtsgutachten die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht untersucht. Die zweite Stufe der Vergaberechtsreform war gerade abgeschlossen. Seit dem 11. Juni 2010 ist nunmehr die dritte Stufe der Vergaberechtsreform beendet. Ziel der nun vorliegenden Aktualisierung des Rechtsgutachtens aus dem Jahr 2008 ist es, die wesentlichen Änderungen in Bezug auf eine umweltfreundliche Beschaffung aufzuzeigen. Die Untersuchung ist beim Umweltbundesamt kostenlos als PDF abrufbar hier.
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„Mehr Berücksichtigung von Qualität bei der Vergabe von Dienstleistungen“ – so lautet der Titel eines Antrages der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP vom 26.06.2012 an den Bundestag. Konkret fordern die Fraktionen darin eine Aufweichung der strikten Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien bei Vergaben im Dienstleistungssektor mit dem Ziel, Eignungskriterien auch in der inhaltlichen Wertung der Angebote berücksichtigen zu können.
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Heute wurde wieder unsere monatlich erscheinende VERGABEBLOG NEWS versandt. Unser kostenloser E-Mail Newsletter fasst die wichtigsten Beiträge des vergangenen Monats für Sie komprimiert und ansprechend zusammen. Hier geht es zur Registrierung für unseren Infodienst.
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Lässt ein Auftraggeber im Verhandlungsverfahren die Optimierung ursprünglicher Angebote zu, müssen sich die Bieter entscheiden. Sie können sich bei Änderungen an ihrem Angebot nur dann auf den ursprünglichen Inhalt berufen, wenn sie dies innerhalb der Optimierungsfrist ausdrücklich klarstellen, so das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 16.02.2012 (Verg W 1/12). Daneben gibt das Gericht weitere Hinweise zur Unzulässigkeit von Rügen und zur Zulässigkeit einer Bietergemeinschaft. Im Fall des OLG Brandenburg standen Entsorgungsleistungen für den neuen Flughafen Berlin Brandenburg im Streit.
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Ein Gastbeitrag von RA Dr. Angela Dageförde Dem öffentlichen Auftraggeber steht das Bestimmungsrecht zu, ob und welchen Gegenstand er wie beschaffen will. Solange er dabei die Grenzen beachtet und nicht – offen oder versteckt – ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz frei. Der Auftraggeber muss im Vorfeld seiner Ausschreibung auch grundsätzlich keine Markterforschung oder Markterkundung vornehmen, ob eine andere als die von ihm gewählte Lösung möglich ist. Dies hat der OLG Düsseldorf kürzlich in dem von einem pharmazeutischen Hersteller gegen die Einkaufsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen eines Bundeslandes angestrengten Nachprüfungsverfahren klargestellt (Beschluss vom 27.6.2012 – VII Verg 7/12).