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§ 19 EG VOL/A Billig ist nicht immer gut! Auftraggeber, die dieser Erkenntnis folgen und qualitativ zweifelhafte Dumpingangebote schon im Vergabeverfahren „aussieben“ wollen, haben es vor allem bei standardisierten Dienstleistungen nicht leicht. Wie soll hier im Vorfeld Qualität geprüft werden? Kann zumindest eine hinreichende personelle Ausstattung vorgegeben werden? Eine jüngere Entscheidung des OLG Düsseldorf gibt Denkanstöße (Beschluss vom 08.09.2011, Az.: Verg 80/11).
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Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß die sog. EU-Schwellenwerte, ab denen ein öffentlicher Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, zum 01.01.2012 neu festgesetzt. Dabei fallen diese aufgrund der aktuellen EURO-Schwäche etwas höher aus als bisher – was aber in Deutschland zumindest vorerst fast ohne Auswirkungen bleibt.
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Die SPD-Bundestagsfraktion dringt auf eine Rücknahme der Mittelkürzungen bei der Bundeszentrale für politische Bildung iHv 21 %. „Gerade vor dem Hintergrund der Geschehnisse rings um die Zwickauer Terrorzelle, der Wahlerfolge der NPD, alltäglicher rechter Gewalttaten und der weiten Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungsmuster sind die Kürzungen bei der Bundeszentrale für politische Bildung grob fahrlässig“, heißt es in einem aktuellen Antrag der Fraktion (17/7943), der heute erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand.
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Das dürfte neu im öffentlichen Markt sein: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR in Bonn sucht einen sog. Headhunter, zu Deutsch einen gegen Provision tätigen Personalvermittler für höherwertige Positionen, “zur Vermittlung einer Leiterin bzw. eines Leiters des Kompetenzzentrums für Vergabe und Beschaffung”.
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Kristian Wellige ist das neue Gesicht im „Vergabe-Referat“ I B 6 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi): Da Referatsleiterin Dr. Kirstin Pukall die Leitung des Referats V B 5 „Japan, Süd- und Südostasien, Australien, Neuseeland“ übernommen hat, wurde sie als ursprüngliche vorgesehene Referentin beim Vergaberechtstag 2011 des forum Vergabe e.V. gesten in Berlin durch Herrn Wellige vertreten. Dieser brachte einen interessanten Ausblick mit.
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§§ 8 Abs. 7, 20 Abs. 1 VOL/A-EG Öffentlich-rechtliche Universitätskliniken oder Forschungsinstitute etc. sind in ihrer Funktion als öffentliche Auftraggeber beim Einkauf von Labormaterialien und –geräten an das Vergaberecht gebunden. Dabei entspricht es einer üblichen Praxis, diese regelmäßig auf der Grundlage von Produktlisten ausgewählter Hersteller zu beschaffen. Von den liefernden Unternehmen lassen sich diese dann lediglich Rabatte auf die Herstellerpreise anbieten. Erhebliche Zweifel bestehen insoweit, ob diese Vorgehensweise dem vergaberechtlichen Grundsatz einer produktneutralen Ausschreibung entspricht. Die 1. VK Bund (Beschluss vom 29.08.2011 – VK1 – 105/11) hat hierzu nunmehr in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen.
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Überrascht? Nicht wirklich. Die griechische Version der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien erlaubt im Baubereich deutlich mehr Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Vergaberechts, als in den Richtlinien vorgesehen. Die EU-Kommission hat Griechenland daher aufgefordert, diese Rechtslage zu ändern. Nach Auffassung der Kommission erlauben es die Ausnahmen, öffentliche Bauaufträge gleichsam einer Direktvergabe zu vergeben. Zudem fordert die Kommission Malta auf, seine Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen zu ändern, insbesondere im Bereich der Nachprüfungsverfahren.
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Heute verkündete das OLG Düsseldorf in der Sache Dexcel ./. Deutsche BKK den Beschluss und wies den Nachprüfungsantrag des Generikaherstellers Dexcel zurück. Dexcel, so das Gericht, habe seinen Antrag auf die Argumentation gestützt, dass die Abgabe eines der drei Vertragsarzneimittel völlig frei durch den Apotheker erfolge. Das sei unzulässig, weil Dexcel dadurch benachteiligt werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
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Der Bundestag hat den “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit” aus der Feder des Bundeministeriums für Wirtschaft und Technologie verabschiedet. Eine letzte angenommene Änderungsempfehlung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie betraf das Zuschlagsverbot des § 115 Abs. 1 GWB. Wichtig: Da die Frist für Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG bereits am 21.08.2011 ablief, gelten für öffentliche Auftraggeber bereits die mit der Umsetzung der Richtlinie einhergehenden neuen Meldeformulare.
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Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Berlin sucht unter dem Titel “Maut 2015” im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach Unterstützung des Bundes im Zusammenhang mit der zukünftigen Ausgestaltung des neuen Mautsystems, genannt MAUT 2015. Grund: Der Vertrag mit der aktuellen Betreibergesellschaft Toll Collect endet Ende August 2015 und ist daher neu auszuschreiben. Offenbar aber Anlass für die Bundesregierung, das Betreibermodell grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Dabei steht die PKW-Maut recht deutlich zwischen den Zeilen geschrieben.