Politik und Markt
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Die Corona-Pandemie trifft Europas Beschäftigte und Unternehmen härter als erwartet. Nach der gestern vorgestellten Sommerprognose der EU-Kommission schrumpft die Wirtschaft im Euro-Raum in diesem Jahr um 8,7 Prozent und legt 2021 um 6,1 Prozent zu. Die Wirtschaftsleistung in der EU insgesamt dürfte 2020 um 8,3 Prozent sinken und im kommenden Jahr um 5,8 Prozent wachsen.
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Unter dem Titel: „Schiedsverfahren um geplatzte Pkw-Maut soll Millionen kosten“, berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass das wohl mehrere Monate, wenn nicht Jahre, dauernde Schiedsverfahren zu den finanziellen Folgen des Maut-Debakelswohl alleine Anwaltskosten in Millionhöhe verursachen wird. Aus vertraulichen Regierungsdokumenten ginge hervor, dass allein der Top-Anwalt des Ministeriums im Schiedsverfahren 675 Euro verdient – pro Stunde.
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Der Vergabeservice des Landes Berlin hat mit Rundschreiben SenStadtWohn VM / SenWiEnBe II D Nr. 05/2020 Hinweise im Vergabe- und Vertragswesen zum Umgang mit der befristeten Umsatzsteuerabsenkung im Zuge der Corona-Konjunktarmaßnahmen veröffentlicht. Das Thema: „Mehrwertsteuersenkung: Auswirkung auf Vergabeverfahren und Bestandsaufträge“ wird zudem im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) diskutiert. Diskutieren Sie mit! Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Als Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) liegt dessen „Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz“ (19/19900) vor. Darin rät der Bundesbeauftragte Ulrich Kelber den öffentlichen Stellen des Bundes, personenbezogene Daten per E-Mail grundsätzlich nur verschlüsselt zu versenden. Ein unverschlüsselter Datenversand per E-Mail sei bei sensiblen Daten „auch dann nicht rechtmäßig, wenn vorher eine entsprechende Einwilligungen des Empfängers eingeholt wurde, da diese in der Regel nicht datenschutzkonform erteilt werden kann“, schreibt der Bundesbeauftragte.
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Im Zuge seines Corona-Erlasses hat das BMWi verfügt, dass Angebote zur Deckung dringlichen Bedarfs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb formlos und ohne die Beachtung konkreter Fristvorgaben eingeholt werden können (s. Vergabeblog.de vom 20/03/2020, Nr. 43622). In Fällen eines vorliegenden Alleinstellungsmerkmals könnte die Verpflichtung zur Nutzung der E-Vergabe jedoch dauerhaft entfallen. Der derzeit vorliegende Referentenentwurf zum ArchLG (siehe Vergabeblog.de vom 24/06/2020, Nr. 44373) sieht eine Änderung der Vergabeverordnung dahingehend vor, dass in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf Grundlage von § 14 Absatz 4 Nummer 3 der öffentliche Auftraggeber von den Verpflichtungen der §§ 9 bis 13, des § 53 Absatz 1 und der §§ 54 und 55 befreit ist. Was meinen Sie? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den zweiten Nachtragshaushalt 2020 mehrheitlich beschlossen.
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Der Bundesrechnungshof hält es für fraglich, ob die in diesem Jahr geplante Nettokreditaufnahme des Bundes in Höhe von 218,5 Milliarden Euro mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse vereinbar ist. Zudem kritisieren die Rechnungsprüfer den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts (19/20000).
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Unter dem Titel: „Keine Digitalisierung in Sicht – Warum Berlins Verwaltung noch bis 2025 mit Zettel und Stift arbeitet“ berichtet der Tagesspiegel, dass 100.000 Angestellten in der Berliner Verwaltung noch viel länger als befürchtet auf die dringend nötige Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe warten müssen. Grund hierfür sei insbesondere die fehlgeschlagene Vergabe zur Einführung der eAkte (siehe auch Vergabeblog.de vom 04/05/2020, Nr. 43942).
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Die Bundesregierung hat in der Coronakrise auf unterschiedlichen Wegen Schutzausrüstung aus dem In- und Ausland beschafft. Die bis zum 11. Juni 2020 insgesamt 776 geschlossenen Verträge umfassten ein Gesamtvolumen in Höhe von 6,83 Milliarden Euro, wie aus der Antwort (19/20216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/19771) der AfD-Fraktion hervorgeht.
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Im Jahr 2019 wurden Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Höhe von 8,015 Milliarden Euro erteilt. Dabei entfiel ein Anteil von 55,9 Prozent auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die eine besonders enge sicherheitspolitische Partnerschaft mit Deutschland verbindet. Bündnis- und Gemeinschaftstreue sind für Deutschland wesentliche Prinzipien. Der hohe Genehmigungsanteil an EU-/NATO- und NATO-gleichgestellte Länder ist auch auf die gestiegenen Verteidigungsausgaben des genannten Länderkreises zurückzuführen.