Politik und Markt
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Am 18. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet, das von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht wurde. Das Gebäudeenergiegesetz schafft ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien.
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Mit Erlass 70406/21#1 vom 17.06.2020 hat das BMI geregelt, dass der öffentlichen Bauherren Bund sich an den pandemiebedingten Zusatzkosten (Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen) beteiligt. Den Erlass sowie das entsprechende Formblatt finden Sie im Thema zur Diskussion. Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.
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Das Bundesfinanzministerium hat auf Antrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine außerplanmäßige Ausgabe von bis zu zwei Millionen Euro sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in einer Höhe von bis zu 307 Millionen Euro erteilt.
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Die Europäische Kommission hat gestern das Stabilisierungspaket der Bundesregierung für die Lufthansa gebilligt.
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In seinem Urteil vom 4. Juli 2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchsthonorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen Bestimmungen der europäischen Dienstleistungs-Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, konkret gegen Artikel 15 Absatz 1, Absatz 2 Buchstabe g und Absatz 3 der Richtlinie (s. Vergabeblog.de vom 08/07/2019, Nr. 41456). Mit Verkündung des Urteils in der Rechtssache C-377/17 besteht für die Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, der Entscheidung nachzukommen und die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des Urteils anzupassen. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) enthält die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der HOAI. Diese gibt bislang vor, in der HOAI Mindest- und Höchsthonorarsätze festzulegen. Daher ist infolge des EuGH-Urteils zunächst das ArchLG anzupassen. Dazu dient der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des ArchLG.
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„Ein starkes Europa braucht eine schlagkräftige Wettbewerbspolitik – nach innen wie nach außen. Daher begrüßen wir den Vorschlag der EU-Kommission für neue Instrumente gegen wettbewerbsverzerrende Subventionen aus Drittstaaten im EU-Binnenmarkt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, das vorgelegte Weißbuch zum Umgang mit staatlich subventionierten Unternehmen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (siehe Vergabeblog.de vom 23/06/2020, Nr. 44364).
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Unter dem Titel: „„Faktisches Komplettversagen“ im Verteidigungsministerium“ berichtet die Welt über den Abschluss des Untersuchungsausschusses zur Berateraffäre. Die Abschlussberichte der Opposition sollen ein System ohne Kontrolle und einen erschreckend geringen Aufklärungswillen bei der Bundeswehr skizzieren, so die Welt.
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Nach Ansicht eines leitenden Beamten des Bundesverkehrsministeriums war es rechtlich zulässig, nach Abgabe des finalen Angebots für die Erhebung der Pkw-Maut weiter mit dem Bieterkonsortium zu verhandeln. Damit widersprach Arnd Mayer, Leiter des Vergabestelle des Ministeriums, in seiner Befragung vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“) der Einschätzung des Bundesrechnungshofs, wonach diese Verhandlungen gegen das Vergaberecht verstoßen haben.
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Die Europäische Kommission will bei Firmenübernahmen durch staatlich subventionierte Akteure aus Drittstaaten fairen Wettbewerb durchsetzen, ebenso bei öffentlichen Ausschreibungen. Dazu hat sie vergangenen Mittwoch ein Weißbuch angenommen, in dem dargelegt wird, wie den verzerrenden Wirkungen drittstaatlicher Subventionen im Binnenmarkt begegnet werden kann. „Die europäische Wirtschaft ist offen und stark in die Weltwirtschaft eingebunden. Damit dies eine Stärke bleibt, müssen wir wachsam sein. Wir brauchen geeignete Instrumente, um – ebenso wie bei Subventionen von Mitgliedstaaten – sicherzustellen, dass auch Subventionen aus Drittstaaten keine Verzerrungen in unserem Markt bewirken“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.
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Die Europäische Kommission hat vergangenen Freitag eine deutsche Maßnahme zur Förderung der Entwicklung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Schleswig-Holstein nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Ziel der Regelung ist der Ausbau eines Netzes von Ladeinfrastrukturen, damit Elektrofahrzeuge in ganz Schleswig-Holstein schnell und einfach aufgeladen werden können.