Politik und Markt
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Die EU Kommission hat die eForms-Durchführungsverordnung veröffentlicht. Die Verordnung soll die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1986 vom 11. November 2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) vier Jahre nach deren Inkrafttreten ersetzen.
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Mit einer „getürkten Vergabe im Millionenwert“ hätten leitende Beamte im Verteidigungsministerium den Verkauf der drei Instandsetzungswerke des Heeres durchdrücken wollen. So stellte es der Jurist Norbert Dippel als Zeuge im Unterausschuss des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss am Donnerstag, 26. September 2019, dar (Fortsetzung der Zeugenvernehmung, siehe auch Vergabeblog.de vom 17/09/2019, Nr. 42005). Es geht um die HIL GmbH, der bundeseigenen Gesellschaft für Heeres-Instandsetzungs-Logistik.
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Anlässlich der Rede der Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer am 17.09.2019 bei der Mitarbeiterversammlung des BAAINBw veröffentlicht der Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. eine Stellungnahme, in der bisherige Empfehlungen zur Organisation des Beschaffungsprozesses wiederholt werden.
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Die Bundesregierung hat zwischen 2010 und 2017 insgesamt knapp 306,9 Milliarden Euro für öffentliche Aufträge ausgegeben.
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Die digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung soll in den kommenden Jahren ein Schwerpunktthema des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sein. Im Auftrag des BMI wurde hierzu eine „Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern“ erstellt. Diese soll das Risiko einer wachsenden Technologieabhängigkeit der Öffentlichen Verwaltung in Deutschland, aber auch im europäischen Umfeld untermauern. Die Marktanalyse können Sie hier herunterladen.
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Gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 4 Absatz 2 des Haushaltsgesetzes 2019 informiert das Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit BT-Drs. 19/13256 über über- und außerplanmäßigen (üpl./apl.) Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019.
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Referentenentwurf über die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ veröffentlicht. Die Bevorzugten-VwV soll die sogenannte Bevorzugten-Richtlinie („Richtlinien für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ vom 10.5.2001, BAnz. Nummer 109 S. 11773) ersetzen.
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Zu den bekannt gewordenen Mehrkosten von 600 Mio. € beim Ausbau der A61 erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: „Erneut wird mit dem Ausbau der A61 in Süddeutschland ein ÖPP-Projekt wesentlich teurer als geplant und keiner weiß warum. Nach der A1 und der A8 ist das nun schon das dritte Projekt, bei dem Mehrkosten entstehen.
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Die Unternehmen MBDA Deutschland GmbH und Lockheed Martin Corporation haben als Bietergemeinschaft am 21. Juni 2019 ihr zweites Angebot im Vergabeverfahren für die Realisierung des Taktischen Luftverteidigungssystem (TLVS) abgegeben.
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Mit Erlass vom 23.09.2019 verpflichtet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) seinen nachgeordneten Geschäftsbereich ab dem 01.10.2019 Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2019 (siehe Vergabeblog.de vom 11/09/2019, Nr. 41964) und, soweit unverändert geblieben, Ausgabe September 2016, anzuwenden.